Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information über Gebührenanpassung zum 01.01.2023

In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau am 09.11.2022 wurden neben dem Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 auch die Gebührenkalkulationen für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschlossen. In diesen ergeben sich die für das Wirtschaftsjahr 2023 gültigen Gebührensätze.

Im Ergebnis werden ab dem 01.01.2023 die Gebühren steigen.

Entsprechend den jeweiligen Tarifeinstufungen ergeben sich unter anderem folgende Anpassungen:

 — 

Die Gebühren für Niederschlagswasser gelten unverändert fort.

Die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung ergibt sich in erster Linie aus den aktuellen Preissteigerungen im Bereich Energie, Material und Baukosten.

Die Gebührenerhöhung ergeben pro Person Mehrkosten von monatlich ca. 2,00 - 4,00 EUR.

Der Ermittlung der Mehrkosten liegt ein Jahresverbrauch von 30 cbm pro Person zu Grunde und variiert je nach Tarif und Haushaltsgröße.

Die Gebührenabrechnung für 2022 wird wie gewohnt im Januar 2023 vorgenommen. Die Gebührenerhöhung wird sich im Gebührenbescheid zunächst auf die Vorauszahlungsbeträge des laufenden Jahres niederschlagen.

Eine Übersicht aller ab 01.01.2023 gültigen Gebührensätze, die aktuell gültigen Gebührensatzungen sowie beispielhafte Berechnungen der Auswirkungen aufgrund der Gebührenerhöhung finden Sie auf unserer Internetseite (https://www.wavi-ilmenau.de) unter der Kategorie Kundenservice: Aktuelle Gebührensätze, Verband: Satzungen sowie Aktuelles.

Darüber hinaus erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen der Verbrauchsabrechnung für Fragen unter 03677 6485-25 bzw. 03677 6485-26.

Information über Bekanntmachungen des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau im Amtsblatt des Ilm-Kreises Nr. 10/2022 vom 06.12.2022

(1) Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser- Verband Ilmenau hat in ihrer Sitzung am 09.11.2022 mit Beschluss Nr. 04/2022 die 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 28.01.2003 beschlossen. Mit Schreiben vom 25.11.2022 hat das Landratsamt des Ilm-Kreises der Veröffentlichung der nachfolgenden abgedruckten 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser-Verband Ilmenau vom 28.01.2003 zugestimmt:

Aufgrund der §§ 20 Abs. 1 und 2 und 23 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194), der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) und der §§ 1, 2, 10, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) erlässt der Zweckverband Wasser-und Abwasser-Verband Ilmenau folgende Satzung:

11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser- Verband Ilmenau (GS-WBS) vom 28.01.2003

I. Änderung

1. § 2 Absatz (3) Grundgebühr wird wie folgt geändert:

Alt:

„Die Grundgebühr beträgt, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz), bei der Verwendung von Wasserzählern:

Qn-Nenn-

durchfluss

Q3-Dauer-

durchfluss

Grundgebühr

(zzgl. gesetzlicher USt.)

bis Qn 2,5 m³/h

oder

bis Q3 4 m³/h

9,50 €/Monat

bis Qn 6 m³/h

oder

bis Q3 10 m³/h

45,60 €/Monat

bis Qn 10 m³/h

oder

bis Q3 16 m³/h

76,00 €/Monat

bis Qn 15 m³/h

oder

bis Q3 25 m³/h

114,00 €/Monat

bis Qn 25 m³/h

oder

bis Q3 40 m³/h

190,00 €/Monat

bis Qn 40 m³/h

oder

bis Q3 63 m³/h

304,00 €/Monat

bis Qn 60 m³/h

oder

bis Q3 100 m³/h

456,00 €/Monat

bis Qn 150 m³/h

oder

bis Q3 250 m³/h

1.140,00 €/Monat.“

Neu:

„Die Grundgebühr beträgt, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz), bei der Verwendung von Wasserzählern:

Qn-Nenn-

durchfluss

Q3-Dauer-

durchfluss

Grundgebühr

(zzgl. gesetzlicher USt.)

bis Qn 2,5 m³/h

oder

bis Q3 4 m³/h

10,00 €/Monat

bis Qn 6 m³/h

oder

bis Q3 10 m³/h

48,00 €/Monat

bis Qn 10 m³/h

oder

bis Q3 16 m³/h

80,00 €/Monat

bis Qn 15 m³/h

oder

bis Q3 25 m³/h

120,00 €/Monat

bis Qn 25 m³/h

oder

bis Q3 40 m³/h

200,00 €/Monat

bis Qn 40 m³/h

oder

bis Q3 63 m³/h

320,00 €/Monat

bis Qn 60 m³/h

oder

bis Q3 100 m³/h

480,00 €/Monat

bis Qn 150 m³/h

oder

bis Q3 250 m³/h

1.200,00 €/Monat.“

2. § 3 Verbrauchsgebühr wird wie folgt geändert:

a)

§ 3 Abs. (3) wird wie folgt geändert:

Alt:

„Die Gebühr beträgt 2,53 EUR pro cbm entnommenen Wassers zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz).“

Neu:

„Die Gebühr beträgt 2,75 EUR pro cbm entnommenen Wassers zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz).“

b)

§ 3 Abs. (4) wird wie folgt geändert:

Alt:

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,53 EUR pro cbm entnommenen Wassers zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz).“

Neu:

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,75 EUR pro cbm entnommenen Wassers zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz).“

II. In-Kraft-Treten:

Die 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser- Verband Ilmenau (GS-WBS) vom 28.01.2003 tritt am 01.01.2023 in Kraft.

ausgefertigt Ilmenau, den 30.11.2022

Dr. Schultheiß

Verbandsvorsitzender

Hinweis:

Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.

(2) Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung (GS-EWS/FES)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser- Verband Ilmenau hat in ihrer Sitzung am 09.11.2022 mit Beschluss Nr. 05/2022 die 24. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung vom 28.01.2003 beschlossen. Mit Schreiben vom 25.11.2022 hat das Landratsamt des Ilm-Kreises der Veröffentlichung der nachfolgenden abgedruckten 24. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser-Verband Ilmenau vom 28.01.2003 zugestimmt:

Aufgrund der §§ 20 Abs. 2, 21 und 23 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194), der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) und der §§ 1, 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) erlässt der Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau folgende Satzung:

24. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser- Verband Ilmenau (GS-EWS/FES) vom 28.01.2003

I. Änderung

1. § 2 Grundgebühr wird wie folgt geändert:

Alt:

Die Grundgebühr wird bei allen Grundstücken, die an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind und von denen Schmutzwasser in die Kanalisation eingeleitet wird (Voll- und Teileinleiter), sowie bei allen Grundstücken, die nicht anschließbar sind (Direkteinleiter), aber entsorgt werden, wie folgt erhoben:

a)

für Volleinleiter

11,00 Euro/Monat

je Anschluss

b)

für Teileinleiter

(mechanische/teilbiologische Kleinkläranlage)

10,00 Euro/Monat

je Anschluss

c)

für Teileinleiter

(vollbiologische Kleinkläranlage)

8,00 Euro/Monat

je Anschluss

d)

für Direkteinleiter

4,50 Euro/Monat

je Anschluss.

Neu:

Die Grundgebühr wird bei allen Grundstücken, die an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind und von denen Schmutzwasser in die Kanalisation eingeleitet wird (Voll- und Teileinleiter), sowie bei allen Grundstücken, die nicht anschließbar sind (Direkteinleiter), aber entsorgt werden, wie folgt erhoben:

a)

für Volleinleiter

12,00 Euro/Monat

je Anschluss

b)

für Teileinleiter

(mechanische/teilbiologische Kleinkläranlage)

12,00 Euro/Monat

je Anschluss

c)

für Teileinleiter

(vollbiologische Kleinkläranlage)

8,00 Euro/Monat

je Anschluss

d)

für Direkteinleiter

4,50 Euro/Monat

je Anschluss.

2. § 3 Einleitungsgebühr wird wie folgt geändert:

a)

§ 3 Abs. (1) Satz 2 wird wie folgt geändert:

Alt:

„2Die Einleitungsgebühr für die Entsorgung des Abwassers über das öffentliche Kanalnetz und über die zentrale Kläranlage (Volleinleiter) beträgt

2,69 EUR pro cbm Abwasser.“

Neu:

„2Die Einleitungsgebühr für die Entsorgung des Abwassers über das öffentliche Kanalnetz und über die zentrale Kläranlage (Volleinleiter) beträgt

3,10 EUR pro cbm Abwasser.“

b)

§ 3 Abs. (6) Satz 1 wird wie folgt geändert:

Alt:

„1Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so betragen die Einleitungsgebühren

-

für mechanische oder teilbiologische Kleinkläranlagen 2,93 EUR pro cbm Schmutzwasser (Teileinleiter) und

-

für vollbiologische Kleinkläranlagen (nach dem Stand der Technik) 2,29 EUR pro cbm Schmutzwasser (Teileinleiter-Vollbiologie).“

Neu:

„1Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so betragen die Einleitungsgebühren

-

für mechanische oder teilbiologische Kleinkläranlagen 3,29 EUR pro cbm Schmutzwasser (Teileinleiter) und

-

für vollbiologische Kleinkläranlagen (nach dem Stand der Technik) 2,36 EUR pro cbm Schmutzwasser (Teileinleiter-Vollbiologie).“

3. § 4 Beseitigungsgebühr wird wie folgt geändert:

a)

§ 4 Abs. (2) wird wie folgt geändert:

Alt:

„Die Gebühr beträgt 62,78 EUR pro cbm Fäkalschlamm aus einer Grundstückskläranlage.“

Neu:

„Die Gebühr beträgt 73,74 EUR pro cbm Fäkalschlamm aus einer Grundstückskläranlage.“

b)

§ 4 Abs. (3) wird wie folgt geändert:

Alt:

„Die Gebühr beträgt 31,99 Euro pro cbm Abwasser aus einer abflusslosen Grube.“

Neu:

„Die Gebühr beträgt 39,14 EUR pro cbm Abwasser aus einer abflusslosen Grube.“

II. In-Kraft-Treten:

Die 24. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-EWS/FES) vom 28.01.2003 tritt am 01.01.2023 in Kraft.

ausgefertigt Ilmenau, den 30.11.2022

Dr. Schultheiß

Verbandsvorsitzender

Hinweis:

Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.

(4) Änderungssatzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Abwälzung AWAG)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser- Verband Ilmenau hat in ihrer Sitzung am 09.11.2022 mit Beschluss Nr. 06/2022 die 9. Änderungssatzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter im Gebiet des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (Abwälzung AWAG) vom 23.08.2002 beschlossen. Mit Schreiben vom 25.11.2022 hat das Landratsamt des Ilm-Kreises der Veröffentlichung der nachfolgenden abgedruckten 9. Änderungssatzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter im Gebiet des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (Abwälzung AWAG) vom 23.08.2002 zugestimmt:

Aufgrund der §§ 20 Abs. 1, 23 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194), der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), des § 9 Abs. 2 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. August 2018 (BGBl. I S. 1327) i. V. m. § 8 Abs. 1 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (ThürAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1993 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731) sowie der §§ 1 und 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) erlässt der Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau folgende Satzung

9. Änderungssatzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter im Gebiet des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser- Verband Ilmenau (Abwälzung AWAG) vom 23.08.2002

I. Änderung

§ 6 Abgabesatz wird wie folgt geändert:

Der § 6 Abs. (1) wird in Satz 1 wie folgt geändert:

Alt:

„Der Abgabesatz nach § 5 Abs. (1) beträgt je cbm - Frischwasserverbrauch

0,71 EUR/cbm.“

Neu:

„Der Abgabesatz nach § 5 Abs. (1) beträgt je cbm - Frischwasserverbrauch

0,66 EUR/cbm.“

II. In-Kraft-Treten:

Die 9. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter im Gebiet des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser- Verband Ilmenau vom 23.08.2002 tritt am 01.01.2023 in Kraft.

ausgefertigt Ilmenau, den 30.11.2022

Dr. Schultheiß

Verbandsvorsitzender

Hinweis:

Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.

(5) Haushaltssatzung 2023 des Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) für das Wirtschaftsjahr 2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau hat in ihrer Sitzung am 09.11.2022 mit Beschluss Nr. 03/2022 die nachstehende Haushaltssatzung 2023 des Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau beschlossen:

Haushaltssatzung 2023 des Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) für das Wirtschaftsjahr 2023

Auf Grund des § 55 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 36 ThürKGG erlässt der WAVI folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2023 *), für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er weist

im Erfolgsplan:

-

Bereich Trinkwasser

Erträge in Höhe von

12.610.310,00 EUR

Aufwendungen in Höhe von

11.222.000,00 EUR

Jahresgewinn

1.388.310,00 EUR

-

Bereich Abwasser

Erträge in Höhe von

16.213.458,00 EUR

Aufwendungen in Höhe von

13.540.358,00 EUR

Jahresgewinn

2.673.100,00 EUR

im Vermögenshaushalt:

-

Bereich Trinkwasser Einnahmen

in Höhe von

11.684.000,00 EUR

Ausgaben in Höhe von

11.684.000,00 EUR

-

Bereich Abwasser Einnahmen

in Höhe von

13.660.000,00 EUR

Ausgaben in Höhe von

13.660.000,00 EUR

aus.

§ 2

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

1.775.000 EUR

festgesetzt. Davon entfallen auf

den Bereich Trinkwasser

0 EUR,

den Bereich Abwasser

1.775.000 EUR.

§ 3

Für das Wirtschaftsjahr 2023 werden Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von

4.400.000 EUR

festgesetzt. Davon entfallen auf

den Bereich Trinkwasser

3.500.000 EUR,

den Bereich Abwasser

900.000 EUR.

§ 4

a.

Der Verband erhebt von seinen Mitgliedern eine Beteiligung an den Betriebskosten im Bereich Abwasser in Höhe von

816.750 EUR

Die Anteile je Verbandsmitglied errechnen sich nach der festgestellten Abwassermenge in 2021.

b.

Der Verband erhebt eine Kostenbeteiligung der Straßenbaulastträger für Investitionskosten im Bereich Abwasser in Höhe von

745.000 EUR

c.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen für Sachanlagen im Vermögenshaushalt wird auf

14.170.000 EUR

festgesetzt. Davon entfallen auf

den Bereich Trinkwasser

6.875.000 EUR,

den Bereich Abwasser

7.295.000 EUR.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf

4.804.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Ausgefertigt

Ilmenau, den 30.11.2022

Dr. Schultheiß

Verbandsvorsitzender

*) hier nicht abgedruckt

Anlage zur Haushaltssatzung und zum Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau

I. Genehmigungsvermerk

Mit Bescheid vom 21.11.2022 hat das Landratsamt des Ilm-Kreises die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau genehmigt.

II. Auslegungshinweise

Die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau zusammen mit dem Wirtschaftsplan 2023 in seiner gültigen Fassung liegen in der Zeit von 30.01.2023 bis 10.02.2023 während der Dienstzeiten im kaufmännischen Bereich in den Geschäftsräumen des Verbandes öffentlich aus (Naumannstraße 21, 98693 Ilmenau).

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag

7:00 bis 12:00 Uhr

und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag

7:00 bis 12:00 Uhr

Dr. Schultheiß

Verbandsvorsitzender