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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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2. Änderungssatzung - Hauptsatzung der Gemeinde Geratal

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geratal

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 415), hat der Gemeinderat in der Sitzung am 3. November 2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geratal vom 29.07.2020 beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Geratal vom 29. Juli 2020 (Amtsblatt Nr. 16/2020 der Gemeinde Geratal vom 07.08.2020; S. 2ff.) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 06.05.2022 wird wie folgt geändert:

§ 7

Bürgermeister

1.

§ 7 Abs. 2 Buchst. c) wird wie folgt geändert:

„Auftragserweiterungen und Nachträge bis 35.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) der vertraglich vereinbarten Bauleistung und bis zu 20.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Dienst- und Lieferleistungen und bis 20.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei freiberuflichen Leistungen nach § 18 Abs. 1 Nr. EStG,“

§ 11

Entschädigungen

1.

§ 11 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„Die Gemeinderatsmitglieder sowie die sachkundigen Bürger erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 40,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Die Mitglieder des Ortschaftsrates erhalten als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 30,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Ortschaftsrates, in dem sie Mitglied sind. Nimmt ein Gemeinderatsmitglied oder ein sachkundiger Bürger oder ein Ortschaftsratsmitglied an einem Tag an mehreren Sitzungen teil, dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.“

2.

§ 11 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

„Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

a.

der erste ehrenamtliche Beigeordnete

500,00 €

b.

der zweite ehrenamtliche Beigeordnete

180,00 €

c.

die Ortschaftsbürgermeister

i.

der Ortschaft Frankenhain

489,62 €

ii.

der Ortschaft Geraberg

850,15 €

iii.

der Ortschaft Geschwenda

812,98 €

iv.

der Ortschaft Gossel

338,64 €

v.

der Ortschaft Gräfenroda

1.457,00 €

vi.

der Ortschaft Liebenstein

275,29 €

Artikel 2

Der Bürgermeister der Gemeinde Geratal wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung der Gemeinde Geratal in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung im Amtsblatt der Gemeinde Geratal bekannt zu machen.

Artikel 3

Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geratal vom 29.07.2020 tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Geratal, den 04.01.2023

Dominik Straube  —  - Siegel -

Bürgermeister

Hinweise:

1.

Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Geratal, An der Glashütte 3, 99330 Geratal OT Gräfenroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.

2.

Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.gemeinde-geratal.de eingestellt.

Geratal, den 4. Januar 2023

Dominik Straube

Bürgermeister