Folgende Änderungssatzungen wurden in der Verbandsversammlung am 05.11.2025 beschlossen und nach Genehmigung durch das Landratsamt des Ilm-Kreises im Amtsblatt des Ilm-Kreises Nr. 13/2025 vom 02.12.2025 veröffentlicht:
| (1) | 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-WBS) vom 28.01.2003 |
| (2) | 27. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalsatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-EWS/FES) vom 28.01.2003 |
| (3) | 11. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter im Gebiet des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (Abwälzung AWAG) vom 23.08.2002 |
| (4) | 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (GS-NSW) vom 20.10.2010 |
Die genannten Satzungsänderungen treten jeweils zum 01.01.2026 in Kraft.
Gleichzeitig wurde die Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) für das Wirtschaftsjahr 2026 veröffentlicht.
Das Amtsblatt des Ilm-Kreises kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.ilm-kreis.de/Landkreis/Veröffentlichungen/Amtsblatt/
Darüber hinaus können die Änderungsatzungen im Volltext auf der Internetseite des Zweckverbandes (https://wavi-ilmenau.de/ueber-uns/satzung) eingesehen werden.
Auslegungshinweise
Die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau und der Wirtschaftsplan 2026 in seiner gültigen Fassung liegen in der Zeit von 15.12.2025 bis 19.12.2025 sowie von 05.01.2026 bis 16.01.2026 während der Dienstzeiten im kaufmännischen Bereich in den Geschäftsräumen des Verbandes öffentlich aus (Naumannstraße 21, 98693 Ilmenau).
| Sprechzeiten | |
| Montag bis Donnerstag | 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 07:00 bis 12:00 Uhr |
Eine Einsichtnahme ist über die genannten Auslegungszeiten hinaus nach Terminvereinbarung möglich.