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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Gräfenroda

Der Wahlausschuss der Gemeinde Geratal hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 folgendes Wahlergebnis der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Gräfenroda, am 23.04.2023, festgestellt.

Zur Wahl war ein Wahlvorschlag zugelassen.

Zahl der Wahlberechtigten:

2.663

Zahl der Wähler:

708

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

24

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

684

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen:

1) Der Gewählte ist durch X gekennzeichnet.

Jeder Wahlberechtigte kann gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde

Landratsamt des Ilm-Kreises

Kommunalaufsicht

Ritterstraße 14

99310 Arnstadt

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Geratal, den 26.04.2023

David Gimm

Wahlleiter der Gemeinde Geratal