Der Wahlausschuss der Gemeinde Geratal hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 folgendes Wahlergebnis der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Gräfenroda, am 23.04.2023, festgestellt.
Zur Wahl war ein Wahlvorschlag zugelassen.
| Zahl der Wahlberechtigten: | 2.663 |
| Zahl der Wähler: | 708 |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben: | 24 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben: | 684 |
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen:
| Kennwort des Wahlvorschlags | Vor- und Nachnamen der Bewerber | Stimmen | Gewählt ist 1) |
| CDU | Straube, Dominik | 675 | X |
| eingetragene Person | Schröder, Jens | 6 | |
| eingetragene Person | Walter, Stephan | 2 | |
| eingetragene Person | Blaß, Tommy | 1 |
1) Der Gewählte ist durch X gekennzeichnet.
Jeder Wahlberechtigte kann gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde
| Landratsamt des Ilm-Kreises | |
| Kommunalaufsicht | |
| Ritterstraße 14 | |
| 99310 Arnstadt |
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Geratal, den 26.04.2023
David Gimm
Wahlleiter der Gemeinde Geratal