Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal hat auf der Grundlage des § 4 der Bade- und Benutzungsordnung für das Freibad Geraberg der Gemeinde Geratal in seiner Sitzung am 23.04.2026 die folgende 1. Änderung zur Nutzungsentgeltordnung für das Freibad Geraberg vom 28.03.2025 beschlossen:
Artikel 1
Die Entgeltordnung der Gemeinde Geratal zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Freibad Geraberg (Nutzungsentgeltordnung Freibad Geraberg) vom 28.03.2025 (Amtsblatt Nr. 8/2025 vom 17.04.2025; S. 4f) wird wie folgt geändert:
Artikel 2
§ 1
Entgelte
| 1. | Abs. 1 Buchstabe b) wie folgt geändert: | ||
| b) | Abendtarife (Beginn 2 Stunden vor Ende der regulären Öffnungszeit des Freibades) | |
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| Erwachsene (Erw.) | 3,00 € |
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| Ermäßigte | 2,00 € |
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| Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Geratal | 1,00 € |
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| Familienkarte (2 Erw. + max. 3 Kinder) | 6,00 € |
| 2. | In Abs. 1 wird nach Buchstabe d) folgender Buchstabe e) neu eingeführt: | ||
| e) | Monatskarten | |
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| Erwachsene | 75,00 € |
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| Ermäßigte | 45,00 € |
| 3. | Es wird folgender Abs. 3 neu eingeführt: | ||
| (3) | Die Monatskarte berechtigt zum Eintritt im jeweiligen Kalendermonat. Eine Verrechnung, Auszahlung oder Übertragung aufgrund nicht in Anspruch genommener Tage in einen anderen Kalendermonat ist nicht möglich. | ||
| 4. | Die bisherigen Abs. 3 bis 8 werden zu den Abs. 4 bis 9. | ||
| 5. | Abs. 6 wird wie folgt geändert: | ||
| (6) | Die Übertragung von Monatskarten auf andere Personen ist nicht gestattet. Zehnerkarten und Monatskarten werden nicht zurückgenommen und die gezahlten Entgelte nicht zurückerstattet. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Auf Verlangen des Badbetreibers hat der Badegast (z. B. durch Vorzeigen des Personalausweises) nachzuweisen, dass er der Inhaber der Monatskarte ist. | ||
§ 2
Inkrafttreten und Bekanntmachung
| (1) | Die 1. Änderung zur Entgeltordnung der Gemeinde Geratal zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Freibad Geraberg (Nutzungsentgeltordnung Freibad Geraberg) vom 28.03.2025 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. |
| (2) | Die Bekanntmachung erfolgt über den Aushang im Freibad Geraberg. Des Weiteren wird die 1. Änderung zur Nutzungsentgeltordnung Freibad Geraberg auf den Homepages der Gemeinde Geratal (www.gemeinde-geratal.de) und des Freibades Geraberg (www.freibad-geraberg.de) veröffentlicht. |
Geratal, den 27.04.2026
Dominik Straube - Siegel -
Bürgermeister