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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Geratal vom 11. Mai 2025

Der Wahlausschuss der Gemeinde Geratal hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2025 folgendes Wahlergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Geratal vom 11. Mai 2025 festgestellt.

Zur Wahl waren zwei Wahlvorschläge zugelassen.

Zahl der Wahlberechtigten:

7.348

Zahl der Wähler:

3.827

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

41

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

3.786

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung beim

Landratsamt des Ilm-Kreises

Kommunalaufsicht

Ritterstraße 14

99310 Arnstadt

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Geratal, den 14. Mai 2025

D. Gimm

Wahlleiter

1) Der Gewählte ist durch X gekennzeichnet.