Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai 1999 (in der derzeit gültigen Fassung) sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2 und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts.
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert, bis zum 29. November 2026 ihre Rechte anzumelden.
| Fundgegenstand | Funddatum | Fundort - GeratalOrtschaft |
| Kinderweste, olivgrün, Größe 152 | 17.05.2026 | „Bärensteinhütte“, Verlust bei Wiedereröffnungsfeier |
| Gummipuffer für Wanderstöcke | 17.05.2026 | „Bärensteinhütte“, Verlust bei Wiedereröffnungsfeier |
| Ring 925, vergoldet | 29.04.2026 | Gräfenroda, Straße des Friedens |
| Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln, 1 Heizungsentlüfter, 1 Karabiner, 1 orangefarbenes Schlüsselband, 1 Anhänger Pro Seniore, 1 blauer Anhänger "Werkstatt Rat" | 08.05.2026 | Gräfenroda, Bereich „Alte Lache“ |
Die Bilder zu den Fundgegenständen können auf der Homepage der Gemeinde Geratal besichtigt werden.
Ordnungsverwaltung
Gemeinde Geratal