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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 11/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Unser Zeichen 56017126

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.

Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:

Gemarkung:

Gossel

Flur:

3

Flurstücke:

408,411,412,414/2,418/2,512/1,517/1,518/1

Flur:

4

Flurstücke:

178/3,180/1,180/2,181,182/1,182/2,183,183/1,184,184/1,185,301,342

Flur:

5

Flurstücke:

428,429,430/1,430/3,433/1,433/2,433/5,455/3,462,496/2

Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom:

08.06.2026 bis 07.07.2026

in der Zeit von:

Mo bis Fr

08:00-12:00 Uhr

Mo bis Do

13:00-15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

in den Räumen des 

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation 

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Saalfeld, den 11.05.2026

Im Auftrag

gez. Katja Stein

Referatsbereichsleiterin Datenführung

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