Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung zur Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen 2023 in der Gemeinde Geratal

zur Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen 2023 in der Gemeinde Geratal

In Thüringen findet im Jahr 2023 die Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen/Schöffen statt, die in den Jahren 2024 bis 2028 an der Rechtsprechung teilhaben werden. Die Auswahl unterliegt strengen Richtlinien und Gesetzlichkeiten, die unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077) in der jeweils gültigen Fassung und in der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 10. Oktober 2022 festgeschrieben sind.

Die Liste der Personen der Gemeinde Geratal, die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können, liegt vom

17. Juli 2023 bis zum 21. Juli 2023 zu folgenden Dienstzeiten

Montag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

in der

Gemeinde Geratal

Zimmer 4/5 (Bürgerservice)OT Gräfenroda

An der Glashütte 3

99330 Geratal

zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der Gemeinde Geratal schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Geratal, 13. Juni 2023

Dominik Straube

Bürgermeister