In Thüringen findet im Jahr 2023 die Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen/Schöffen statt, die in den Jahren 2024 bis 2028 an der Rechtsprechung teilhaben werden. Die Auswahl unterliegt strengen Richtlinien und Gesetzlichkeiten, die unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077) in der jeweils gültigen Fassung und in der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 10. Oktober 2022 festgeschrieben sind.
Die Liste der Personen der Gemeinde Geratal, die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können, liegt vom
| 17. Juli 2023 bis zum 21. Juli 2023 zu folgenden Dienstzeiten | ||
| Montag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
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| 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
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| 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
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| 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
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| 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
| in der | |
| Gemeinde Geratal Zimmer 4/5 (Bürgerservice)OT Gräfenroda An der Glashütte 3 99330 Geratal | |
| zu jedermanns Einsichtnahme aus. | ||
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der Gemeinde Geratal schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Geratal, 13. Juni 2023
Dominik Straube
Bürgermeister