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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung von Satzungen

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geratal

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Gemeinderat in der Sitzung am 27. März 2025 die folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geratal vom 29.07.2020 beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Geratal vom 29. Juli 2020 (Amtsblatt Nr. 16/2020 der Gemeinde Geratal vom 07.08.2020; S. 2ff.) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 06.07.2023 wird wie folgt geändert:

§ 8

Beigeordnete

1.

§ 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen Beigeordneten.

2.

§ 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch den ersten ehrenamtlichen Beigeordneten vertreten.

§ 14

Entschädigungen

1.

Der bisherige § 14 Abs. 5 Buchst. b) entfällt.

2.

Der bisherige § 14 Abs. 5 Buchst. c) wird zu § 14 Abs. 5 Buchst. b).

Artikel 2

Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geratal vom 29.07.2020 tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Geratal, den 16.06.2025

Dominik Straube  —  - Siegel -

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Mit Beschlussfassung vom 27.03.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geratal die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geratal beschlossen.

2.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 05.06.2025, Az.: 092.61 die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geratal gewürdigt. Gründe zu einer Beanstandung liegen nicht vor.

Hinweise:

1.

Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Geratal, An der Glashütte 3, 99330 Geratal OT Gräfenroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.

2.

Gemäß § 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.gemeinde-geratal.de eingestellt.

Geratal, den 16.06.2025

Dominik Straube

Bürgermeister