Auf Grund des § 55 und § 57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) erlässt die Gemeinde Geratal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 16.999.100,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.101.700,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrg der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4(1)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.830.000,00 € festgesetzt.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
(1) nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
Geratal, den 19.06.2026
Dominik Straube
Bürgermeister - Siegel -
| 1. | Mit Beschlussfassung vom 07.05.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geratal die Haushaltssatzung mit Anlage für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. |
| 2. | Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.05.2026, Az.: 092.516 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. |
| Der Haushaltsplan wurde ausgeglichen vorgelegt, im |
| Verwaltungshaushalt mit 16.999.100,00 EUR und im |
| Vermögenshaushalt mit 4.101.700,00 EUR. |
| Gründe, die zur Beanstandung der Haushaltssatzung führen würden, konnten nicht festgestellt werden. |
| 1. | Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 29.06.2026 - 13.07.2026 während der Sprechzeiten der Gemeinde Geratal im Zimmer der Finanzverwaltung (Erdgeschoss), An der Glashütte 3, 99330 Geratal, zu Jedermann Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO am gleichen Ort und zur gleichen Zeit zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. |
| 2. | Gemäß § 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.gemeinde-geratal.de eingestellt. |
Geratal, den 19. Juni 2026
Dominik Straube
Bürgermeister