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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 14/2025
Amtlicher Teil
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Dorfentwicklung Frankenhain

Förderzeitraum 2025 - 2029

Informationen für private Antragsteller

Frankenhain nimmt als Förderschwerpunkt an dem Dorferneuerungsprogramm (Förderperiode 2025 bis 2029) teil. In diesem Jahr besteht die Möglichkeit Fördermittel für bauliche Maßnahmen von Privatpersonen und Vereine für das Jahr 2026 zu beantragen. Förderfähig ist die Sanierung von Dach, Fassade, Fenster, Türen und Tore, Einfriedungen sowie Hofinnenbereiche. Die Förderhöhe beträgt 35 % der Gesamtkosten (Förderobergrenze: 15.000 € Zuwendung). Um als „förderfähiges Objekt“ zu gelten, müssen bestimmt Kriterien erfüllt werden.

Förderfähig sind prinzipiell:

historische und traditionelle Gebäude (Hofanlagen mit ihren Einzelgebäuden; ländliche Wohnhäuser, Neubauernhäuser)

ländliche Wohnhäuser sollten vor 1945 errichtet worden sein ansonsten ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich

Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser (Bausubstanz nach 1945, typische Einfamilienhäuser der DDR-Zeit und Neubauten) sind Einzelfallentscheidungen (Ergebnis des Beratungstermins).

Ausschlaggebend ist des Weiteren das Erscheinungsbild des Objektes. Starke bzw. untypische Veränderungen an Gebäuden führen zu einer „Nichtförderfähigkeit“. Dazu zählen z. B.:

große Kunststofffenster mit innenliegenden Sprossen (z. B. aus Messing)

Veränderungen der Dachneigung, die zu unsymmetrischen Dachausbildungen führen

Kunststofffassaden, Kunststoffbekleidungen bzw. Fliesen im Sockelbereich

Verfahrensweise der privaten Antragstellung innerhalb der Dorferneuerung:

Der Verfahrensweg umfasst eine Beratung durch das Planungsbüro (1.Schritt) und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen (2. Schritt).

Das Planungsbüro KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH aus Mellingen wurde mit der Beratung beauftragt und ist Ansprechpartner für alle Interessierten. Um eine Beratung zu erhalten melden Sie sich bitte bis zum 31.07.2025 bei:

KGS Planungsbüro Helk GmbH

Kupferstraße 1, 99441 Mellingen

Katharina Rimek:

036453/ 86514 bzw. rimek@helk.de

Das Planungsbüro vereinbart mit Ihnen eine Vorortberatung und erteilt Ihnen zu diesem Termin Auskunft zu Ihrer Maßnahme, der Art der Ausführung und zur Antragstellung.

Ablauf der privaten Förderung:

Beratungstermin mit dem Planungsbüro

Einholen von Kostenangeboten gemäß Beratungsergebnis

Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen in digitaler Form über das Serviceportal des Landes Thüringen: www.portia.thueringen.de

Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich! Der Antrag muss aber zwingend vom betreuenden Planungsbüro vorab geprüft werden.

Maßnahmenbesichtigung der zuständigen Sachbearbeiter des TLLLR

Erteilung eines schriftlichen Bescheides durch das TLLLR (ca. Mai 2026)

Durchführung der Baumaßnahme (Achtung!!! Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Auch ein Vertragsabschluss zählt bereits als Maßnahmenbeginn)

Einreichen des Auszahlungsantrages und des Verwendungsnachweises über das betreuende Planungsbüro beim TLLLR, Außenstelle Meiningen. (Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist zwingend einzuhalten). Es sind Originalrechnungen und Kontoauszüge beizufügen (Rückgabe nach Bearbeitung)

Vorortabnahme durch das Planungsbüro / TLLLR

Überweisung des Zuschusses (ggf. Anpassung des Zuschusses anhand der Rechnung)

Antragsunterlagen:

Antragsformular (vollständig ausgefüllt) im Original

Anlage „Steuernummern und Beteiligungen“

3 vergleichbare Kostenangebote je Gewerk im Original

Vollmacht (bei mehreren Eigentümern)

erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung/ denkmalrechtliche Erlaubnis)

Stellungnahme Gemeinde (Antrag muss von der Kommune abgezeichnet werden)

„Bescheinigung in Steuersachen“ (Einholung beim Finanzamt, nicht älter als 1 Monat)

Grundbuchauszug (nicht älter als 2 Jahre)

Nachweis Finanzierung der Eigenmittel (wenn Eigenmittel am Vorhaben >10.000€)

Das Planungsbüro vervollständigt den Antrag durch:

Fotos vom Objekt

Stellungnahme des Planungsbüros (zwingend notwendig!)

Lageplan

Folgende Hinweise sind zu beachten:

Die anbietenden Firmen müssen zur Ausführung der beantragten Leistung berechtigt sein (Eintragung in die Handwerksrolle). In Zweifelsfällen Nachweis verlangen!

Bei mehreren Eigentümern müssen alle Antragsteller genannt werden und das Antragsformular unterschreiben oder ein Eigentümer ist von den anderen Eigentümern schriftlich zu bevollmächtigen, alle mit der Fördermaßnahme im Zusammenhang stehenden Handlungen vorzunehmen. Die Vollmacht ist mit dem Antrag vorzulegen.

Falls das Objekt unter Denkmalschutz steht ist eine denkmalrechtliche Genehmigung beizubringen.

Die Frist für die Antragstellung über www.portia.thueringen.de ist der 15.01.2026.

Achtung:

Eigenleistungen sind nicht förderfähig

Maßnahmen, deren förderfähige Kosten unter 7.500 € liegen werden nicht bezuschusst

Förderfähige Kosten: 35%, max. 15.000 € pro Objekt (Gesamtumfang der Maßnahme je Gebäude)