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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 15/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung von Satzungen

Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung

für die Benutzung der kommunalen Sportanlage Kickelhähnchen der Gemeinde Geschwenda vom 12.11.2001

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Gemeinderat in der Sitzung am 24.06.2025 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

§ 1

Allgemeines

Die am 01. Januar 2002 in Kraft getretene Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Sportanlage Kickelhähnchen der Gemeinde Geschwenda vom 12. November 2001 wird aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Geratal, den 15.07.2025

Dominik Straube  —  - Siegel -

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Mit Beschlussfassung vom 24.06.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geratal die Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Sportanlage Kickelhähnchen der Gemeinde Geschwenda vom 12.11.2001 beschlossen.

2.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 08.07.2025, Az.: 092.6227 57 die Aufhebungssatzung Sportanlage Kickelhähnchen der Gemeinde Geratal gewürdigt. Gründe zu einer Beanstandung liegen nicht vor.

Hinweise:

1.

Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Geratal, An der Glashütte 3, 99330 Geratal OT Gräfenroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.

2.

Gemäß § 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.gemeinde-geratal.de eingestellt.

Geratal, den 15.07.2025

Dominik Straube

Bürgermeister