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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 16/2023
Amtlicher Teil
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Schlussfeststellung Schweineställe

1. Ausfertigung

Thüringer Landesamt für  — Gotha, 26. Juli 2023

Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Bodenordnungsverfahren Schweineställe Gossel

Az. 1-8-0567

Schlussfeststellung

1.

Gemäß § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 03.07.1991, (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) i. V. m. § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. 03.1976, (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 19.12.2008, (BGBl. I S. 2794) wird das vom Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation durchgeführte Bodenordnungsverfahren Schweineställe Gossel, Landkreis Ilm-Kreis mit den folgenden Feststellungen abgeschlossen:

1.1

Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

1.2

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

2.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Bodenordnungsverfahren beendet.

3.

Der Gemeinde Geratal werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.

 — 

Begründung

Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Die Voraussetzungen zur Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen somit vor.

Der Gemeinde Geratal werden eine Ausfertigung der die neue Feldeinteilung nachweisenden Karte, ein Verzeichnis der neuen Grundstücke, eine Zusammenstellung der Bestimmungen des Bodenordnungsplanes, die dauernd von allgemeiner Bedeutung sind und nicht in das Grundbuch oder andere öffentliche Bücher übernommen wurden sowie eine Ausfertigung der Schlussfeststellung übersandt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Referat 43, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Hans-C.-Wirz-Straße 2

99867 Gotha

einzulegen.

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der genannten Behörde eingegangen ist.

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite www.ds-tibg.thueringen.de abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.