Auf Grund des § 55 und § 57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Gemeinde Geratal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 17.400.000,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 3.986.100,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrg der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4(1)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
(1)nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
Geratal, den 30. Juli 2025
Dominik Straube
Bürgermeister — - Siegel -
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Mit Beschlussfassung vom 24.06.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geratal die Haushaltssatzung mit Anlage für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. | ||
| 2. | Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 14.07.2025, Az.: 092.51 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. | ||
| Das Landratsamt des Ilm-Kreises erlässt folgenden Bescheid: | ||
| 1. | Der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird in Höhe von 3.500.000 € unter folgenden Auflagen genehmigt: | |
|
| a) | Der Rechtsaufsichtsbehörde ist bis zum 31.12.2025 ein durch den Gemeinderat bestätigtes Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen. |
|
| b) | Seitens der Gemeinde sind zum 30.09., 30.11. sowie 30.12. Liquiditätsübersichten sowie Übersichten zum aktuellen Haushaltsstand der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden. |
|
| c) | Der Einzelplan zum Vermögenshaushalt ist zu berichtigen und bis zum 30.08.2025 einzureichen. |
| 2. | Der Bescheid ergeht kostenfrei. | |
Hinweis:
| 1. | Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 11.08.2025 - 25.08.2025 während der Sprechzeiten der Gemeinde Geratal im Zimmer der Finanzverwaltung (Erdgeschoss), An der Glashütte 3, 99330 Geratal, zu Jedermann Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO am gleichen Ort und zur gleichen Zeit zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. |
| 2. | Gemäß § 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.gemeinde-geratal.de eingestellt. |
Geratal, den 30. Juli 2025
Dominik Straube
Bürgermeister