gemäß § 47 a-f BImSchG i. V. m. § 34. BImSchV
gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Im Jahr 2023 wurden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Geratal auf die Lärmkartierung in unserer Region hingewiesen. In diesem Zusammenhang muss der Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.
Die Auslegung des Lärmaktionsplans erfolgt in der Zeit vom 26.08.2024 - 26.09.2024 in der Gemeindeverwaltung Geratal, Zimmer 6, An der Glashütte 3, 99330 Geratal zu den Öffnungszeiten:
| Montag | von | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | von | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag | von | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und |
| Freitag | von | 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan sind im Auslegungszeitraum möglich. Zusätzlich können Einwendungen noch bis zum 04.10.2024 erhoben werden.
Sie finden die Lärmkarten auf der Homepage der Gemeinde www.gemeinde-geratal.de und der Internetseite des TLUBN https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul
Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, aktiv an der öffentlichen Konsultation teilzunehmen.