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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 19/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung gemäß § 58c des Soldatengesetzes

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach § 58c Absatz 2 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1.

Familienname,

2.

Vornamen,

3.

gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben.

Durch diese amtliche Bekanntmachung weise ich auf § 36 Absatz 2 Satz 2 des BMG hin, wonach die Betroffenen, die im Kalenderjahr 2025 volljährig werden (das achtzehnte Lebensjahr vollenden), der Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes widersprechen können.

Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Geratal, Bürgerservice, An der Glashütte 3, 99330 Geratal, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

Geratal, 04. September 2024

Gimm

Leiter Ordnungsverwaltung