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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates

Öffentlicher Teil:

422-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beruft die Bediensteten der Gemeinde Geratal Herrn David Gimm, zum Wahlleiter der Gemeinde Geratal für die Gemeindewahlen des Jahres 2023 und Frau Martina Holtmann, zur Stellvertreterin des Wahlleiters der Gemeinde Geratal für die Gemeindewahlen des Jahres 2023.

423-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt:

Herr Silvio Pahlke und Herr Berg Heyer werden mit sofortiger Wirkung anstelle von Herrn Thomas Heyer und Frau Nancy Kümmerling als Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses der Gemeinde Geratal bestellt.

Herr Thomas Heyer (als Vertreter für Herrn Silvio Pahlke) und Frau Nancy Kümmerling (als Vertreterin für Herrn Berg Heyer) werden mit sofortiger Wirkung als stellvertretende Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses der Gemeinde Geratal bestellt.

424-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt:

Herr Berg Heyer wird mit sofortiger Wirkung anstelle von Frau Nancy Kümmerling als Stellvertreter für Herrn Jens Schröder in den Ausschuss für Bau, Vergabe und Infrastruktur der Gemeinde Geratal bestellt.

425-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Geratal.

426-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die Entgeltordnung für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung) der Gemeinde Geratal.

427-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die Verlängerung der Optionsfrist bis zum 31.12.2024 entsprechend der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG.

428-12/01/23 vom 12.01.2023

Auf Grund der § 1 Abs. 6, § 1a Abs. 2 und § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), und den §§ 2 Abs. 2 und 21 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, GVBl. S. 41, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. 87) hat der Gemeinderat der Gemeinde Geratal in öffentlicher Sitzung am 07.07.2022 den Entwurf der 2. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Sande“ der Gemeinde Geratal OT Geraberg gemäß § 13 BauGB (Stand 08.06.2022) gebilligt und dessen Auslage beschlossen.

Mit Schreiben vom 02.08.2022 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren (Beteiligung gemäß § 4(2) BauGB - Entwurf) beteiligt.

Die Bürgerbeteiligung wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022 durchgeführt.

Die Planunterlagen waren parallel hierzu auf der Internetseite der Gemeinde Geratal abrufbar:

www.gemeinde-geratal.de/bauleitplanung

Die in den Stellungnahmen enthaltenen Anregungen hat der Ortschaftsrat entsprechend mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)

berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von

(siehe Anlage):

(1)

Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt, vom 07.09.2022

(2)

Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar, vom 07.09.2022

(3)

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (Außenstelle Weimar), Carl-August-Allee 8-10, 99423 Weimar, vom 05.09.2022

(8)

WAVI Zweckverband, Naumannstraße 21, 98693 Ilmenau, vom 27.09.2022

b)

ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von

(siehe Anlage):

(4)

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld, vom 23.08.2022

(5)

Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Humboldtstraße 11, 99423 Weimar, vom 17.08.2022

(6)

Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Petersberg 12, 99084 Erfurt, vom 08.08.2022

(7)

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Mitte, Hohenwindenstraße 14, 99086 Erfurt, vom 18.08.2022

(10)

Thüringer Netkom, Schwanseestraße 13, 99423 Weimar, vom 08.08.2022

(14)

Stadt Arnstadt, Markt 1, 99310 Arnstadt, vom 17.08.2022

(15)

Stadt Plaue, über VG Geratal/Plaue, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, vom 30.08.2022

(16)

Gemeinde Martinroda OT Angelroda, über VG Geratal/Plaue, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, vom 30.08.2022

(17)

Gemeinde Martinroda, über VG Geratal/Plaue, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, vom 30.08.2022

(18)

Gemeinde Elgersburg, über VG Geratal/Plaue, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, vom 30.08.2022

(19)

Stadt Suhl, Am Marktplatz 1, 98527 Suhl, vom 05.09.2022

c)

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis zum heutigen Tag nicht geäußert

(siehe Anlage):

(9)

Deutsche Telekom AG, PF 100155, 98490 Suhl, keine Stellungnahme

(11)

Vodafone Kabel Deutschland, Kundenservice, 99116 Erfurt, keine Stellungnahme

(12)

TEN Thüringer Energienetze GmbH, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, keine Stellungnahme

(13)

Gemeinde Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg, keine Stellungnahme

(20)

Stadt Oberhof, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof, keine Stellungnahme

(21)

Stadt Ohrdruf, Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf, keine Stellungnahme

d)

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen durch Bürger vorgebracht. (siehe Anlage)

Der Bürgermeister der Gemeinde Geratal wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.

Gemäß § 38 ThürKO war kein Gemeinderatsmitglied von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

429-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die beigefügte 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Sande“ Gemeinde Geratal OT Geraberg gemäß § 13 BauGB in der Fassung vom Oktober 2022, bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

Der Bürgermeister der Gemeinde Geratal wird beauftragt, die 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Sande“ Gemeinde Geratal OT Geraberg gemäß § 21 (3) ThürKO bei der Verwaltungsbehörde Landratsamt des Ilm-Kreises anzuzeigen. Die Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Diese 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Sande“ der Gemeinde Geratal OT Geraberg tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Gem. § 38 ThürKO war kein Gemeinderatsmitglied von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

430-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Geratal für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen.

431-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt den Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm als Anlagen zum Haushaltsplan der Gemeinde Geratal für das Haushaltsjahr 2023.

432-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt das Gebiet der Ergänzungssatzung „Dr. Mohr-Straße/Bergstraße“, im OT Geraberg zu erschließen und bevollmächtigt den Bürgermeister einen Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro h.s.p. HOFFMANN. SEIFERT. PARTNER architekten ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Neundorfer Straße 2, 98527 Suhl zum Angebotspreis von 73.216,06 € (brutto) abzuschließen.

433-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die Gartenstraße in Geratal OT Geschwenda im Zuge der Kanal- und Trinkwasserleitungsbauarbeiten durch den WAVI Ilmenau in den Jahren 2023 und 2024 zu erneuern und bevollmächtigt den Bürgermeister einen Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro IKW Ingenieurbüro
Kommunal- und Wasserwirtschaft Ohrdruf/Thüringen GmbH, Am Bahnhof 2, 99887 Georgenthal zum Angebotspreis von 55.009,96 € (brutto) abzuschließen.

434-12/01/23 vom 12.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die Erneuerung und den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Elgersburger Straße im Ortsteil Geraberg. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt eine Förderung aufgrund der Richtlinie zur Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr bis 31.12.2022 zu beantragen. Der Fördersatz beträgt nach dem Entwurf der neuen RL-KVI 75 %.

Nicht öffentlicher Teil:

435-12/01/23 vom 12.01.2023

Grundstückskauf

436-12/01/23 vom 12.01.2023

Grundstücksübertragung

Dominik Straube

Bürgermeister