Dieser Fahrradschlüssel (2 Stück) wurde am 12.01.2024 auf dem Parkplatz vor der Gemeindeverwaltung in Gräfenroda gefunden.
Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai 1999 (in der derzeit gültigen Fassung) sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2 und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts.
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert ihre Rechte anzumelden.
Ordnungsverwaltung
Gemeinde Geratal