Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai 1999 (in der derzeit gültigen Fassung) sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2 und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts.
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert, bis zum 23. Juli 2026 ihre Rechte anzumelden.
| Fundgegenstand | Funddatum | Fundort - Geratal Ortsteil |
| Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln, VW-Anhänger und kleiner weinroter Tasche | 18.12.2025 | OT Gräfenroda, Straße des Friedens 39 |
| Autoschlüssel mit kleiner schwarzer Tasche | 20.12.2025 | OT Gräfenroda, Ilmenauer Straße |
| Beutel mit 2 Schals und einer Mütze, Aufschrift "Mode vortrefflich" | 07.01.2026 | OT Gräfenroda, Bushaltestelle am Hauptbahnhof |
| Armbanduhr, goldfarbiges Armband | 07.01.2026 | OT Geschwenda, Gutshof, Platz hinter dem Gemeindegebäude |
Die Bilder zu den Fundgegenständen können auf der Homepage der Gemeinde Geratal besichtigt werden.
Ordnungsverwaltung
Gemeinde Geratal