Zur Vorbeugung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit der Haltung und dem Führen von gefährlichen und anderen Tieren verbunden ist, besteht für jeden Hundehalter die Verpflichtung, diese(n) so zu halten, dass Menschen und Sachen nicht gefährdet werden.
In diesen Zusammenhang haben Hundehalter folgende Pflichten:
| 1. | die Haltung eines oder mehrerer Hunde(s) ist bei der Gemeindeverwaltung Geratal (Ordnungsverwaltung) anzuzeigen, |
| 2. | den Hund ist mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen, |
| 3. | eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden ist abzuschließen und aufrechtzuerhalten. |
In letzter Zeit musste die Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Geratal wiederholt Verstöße gegen die o. g. Verpflichtungen feststellen. Dies erhöht zum einen die Gefahr für die Allgemeinheit, zum anderen können Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Hierbei können im Einzelfall Bußgelder bis zu zehntausend EUR fällig werden.
Die Ordnungsverwaltung behält sich vor, die Einhaltung der o. g. Pflichten durch stichprobenartige Kontrollen zu überwachen.
Wir bitten um Beachtung.
Ordnungsverwaltung