Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Geratal (Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 60 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), letzte berücksichtigte Änderung zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Gemeinde Geratal folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

525.500

16.401.400

16.926.900

die Ausgaben

525.500

16.401.400

16.926.900

b) im Vermögenshaushalt.

die Einnahmen

919.400

9.145.800

8.226.400

die Ausgaben

919.400

9.145.800

8.226.400

§ 2

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Nachrichtlich (1)

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

Geratal, den 19.10.2023

Dominik Straube

Bürgermeister  —  - Siegel -

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Mit Beschlussfassung vom 28.09.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geratal die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlage für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

2.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 16.10.2023, Az.: 092.51.57 die 1. Nachtragshaushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan wurde im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsplan in den Einnahmen und Ausgaben von 16.401.400,00 € auf 16.926.900,00 € somit um 525.500,00 € im Verwaltungshaushalt erhöht und in den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes von 9.145.800,00 € um 919.400,00 € vermindert auf 8.226.400,00 € neu festgesetzt.

Der Stellenplan wurde dem Bedarf angepasst.

Ansonsten wurden keine weiteren Änderungen in der 1. Nachtragshaushaltssatzung vorgenommen.

Gründe, die zur Beanstandung der 1. Nachtragshaushaltssatzung führen würden, konnten nicht festgestellt werden.

Hinweis:

1.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 30.10.2023 – 13.11.2023 während der Sprechzeiten der Gemeinde Geratal im Zimmer der Finanzverwaltung (Erdgeschoss), An der Glashütte 3, 99330 Geratal, zu Jedermann Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO am gleichen Ort und zur gleichen Zeit zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

2.

Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.gemeinde-geratal.de eingestellt.

Geratal, den 19. Oktober 2023

Dominik Straube

Bürgermeister