Auf Grund des § 60 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), letzte berücksichtigte Änderung zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Gemeinde Geratal folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert |
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 525.500 |
| 16.401.400 | 16.926.900 |
| die Ausgaben | 525.500 |
| 16.401.400 | 16.926.900 |
| b) im Vermögenshaushalt. | ||||
| die Einnahmen |
| 919.400 | 9.145.800 | 8.226.400 |
| die Ausgaben |
| 919.400 | 9.145.800 | 8.226.400 |
§ 2
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Nachrichtlich (1)
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
Geratal, den 19.10.2023
Dominik Straube
Bürgermeister — - Siegel -
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Mit Beschlussfassung vom 28.09.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geratal die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlage für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. |
| 2. | Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 16.10.2023, Az.: 092.51.57 die 1. Nachtragshaushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. |
| Der 1. Nachtragshaushaltsplan wurde im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsplan in den Einnahmen und Ausgaben von 16.401.400,00 € auf 16.926.900,00 € somit um 525.500,00 € im Verwaltungshaushalt erhöht und in den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes von 9.145.800,00 € um 919.400,00 € vermindert auf 8.226.400,00 € neu festgesetzt. |
|
| Der Stellenplan wurde dem Bedarf angepasst. |
|
| Ansonsten wurden keine weiteren Änderungen in der 1. Nachtragshaushaltssatzung vorgenommen. |
| Gründe, die zur Beanstandung der 1. Nachtragshaushaltssatzung führen würden, konnten nicht festgestellt werden. |
Hinweis:
| 1. | Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 30.10.2023 – 13.11.2023 während der Sprechzeiten der Gemeinde Geratal im Zimmer der Finanzverwaltung (Erdgeschoss), An der Glashütte 3, 99330 Geratal, zu Jedermann Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO am gleichen Ort und zur gleichen Zeit zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. |
| 2. | Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.gemeinde-geratal.de eingestellt. |
Geratal, den 19. Oktober 2023
Dominik Straube
Bürgermeister