Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 die folgende Entgeltordnung für das Deutsche Thermometermuseum Geraberg beschlossen:
§ 1 - Entgelte
(1) Für die Besichtigung des Deutschen Thermometermuseums Geraberg werden nachstehende Entgelte (Eintrittsgelder) erhoben:
| a) | Einzelkarte Erwachsene | 5,00 € |
| b) | Gruppenkarte Erwachsene ab 10 Personen, p. P. | 4,00 € |
| c) | Einzelkarte Ermäßigt | 4,00 € |
| d) | Einzelkarte Kinder (ab 6 bis 14 Jahre) | 2,50 € |
| e) | Gruppenkarte Kinder ab 10 Personen, p. P. | 2,00 € |
| f) | Familienkarte (2 Erwachsene + 2 Kinder) | 12,00 € |
| g) | Kinder unter 6 Jahren | Eintritt frei |
| Anspruch auf eine Ermäßigung nach Satz 1, Buchstabe b) haben | ||
| - | Schüler und Auszubildende ab 15 Jahren (gegen Vorlage eines Schülerausweises bzw. Ausbildungsnachweises), | |
| - | Studenten (gegen Vorlage eines Studentenausweises) sowie | |
| - | Schwerbehinderte (gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises). | |
(2) Für den Besuch von Sonderausstellungen wird ein Zusatzentgelt von 2,00 € pro Person erhoben.
(3) Für Gruppen ab 10 Personen werden Führungen angeboten. Hierfür werden Entgelte in Höhe von 20,00 € pro Gruppe für Erwachsene und 10,00 € pro Gruppe für Kinder erhoben.
§ 2 - Fälligkeit
Die Entgeltschuld entsteht mit der Lösung der Eintrittskarten. Eintrittskarten für das Thermometermuseum sind gemäß § 4 Nr. 20a UStG steuerfrei. Das Entgelt ist sofort fällig und durch den Nutzer zu entrichten.
§ 3 - Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Gemeinde Geratal für das Deutsche Thermometermuseum Geraberg vom 22.12.2020 außer Kraft.
Geratal, den 19.10.2023
Dominik Straube — - Siegel -
Bürgermeister