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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

Ab dem 09.10.2025 sind alle Banken im Euro-Zahlungsverkehr vor der Freigabe einer Überweisung gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen Kontonummer/IBAN übereinstimmt. Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.

Wir möchten Sie bitten bei allen Zahlungen und Überweisungen an die Gemeinde Geratal auch den Empfängernamen Gemeinde Geratal anzugeben. Nur unter diesem Namen werden die nachfolgenden Konten der Gemeinde Geratal geführt:

Empfänger:

Gemeinde Geratal

Bank:

Sparkasse Arnstadt-Ilmenau

IBAN:

DE11 8405 1010 1010 1893 32

Verwendungszweck:

Kassenzeichen

oder

Empfänger:

Gemeinde Geratal

Bank:

Deutsche Bank AG

IBAN:

DE37 8207 0000 0148 2017 00

Verwendungszweck:

Kassenzeichen

Zahlungen mit einem anderen Empfängernamen zu diesen Bankverbindungen werden von den Banken zurückgewiesen. Wir bitten in diesem Zusammenhang besonders die bestehenden Daueraufträge zu überprüfen.

Um eventuell zurückgewiesene Zahlungen und Überweisungen zu vermeiden, nutzen Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat unter https://www.gemeinde-geratal.de/sepa-lastschriftmandat-einzugsermaechtigung der Gemeinde Geratal.

Die Finanzverwaltung der Gemeinde Geratal