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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Werte Bürger und Bürgerinnen!

Die Ortschaft Frankenhain wurde in das Förderprogramm Dorfentwicklung (Förderperiode 2025 bis 2029) aufgenommen. Bis zum Jahr 2029 können nun nicht nur die Landgemeinde Geratal, sondern auch Privatpersonen, Vereine, Gewerbetreibende, die Kirchgemeinde und andere natürliche und juristische Personen aus Frankenhain Fördermittel beantragen.

Eigentümer, welche Fördermittel über die Dorfentwicklung beantragen wollen, müssen dies entsprechend der Förderrichtlinie jeweils bis zum 15.01. des laufenden Förderjahres tun. Dementsprechend müssen Fördergelder für das Jahr 2025 bis zum 15.01.2025 beantragt werden.

Die Förderhöhe bei Privatpersonen beträgt 35 % der Gesamtkosten (Förderobergrenze: 15.000 € Zuwendung). Um als „förderfähiges Objekt“ zu gelten, müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt sein. Förderfähig bei privaten Vorhaben sind z.B. Sanierungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen von historischen und traditionellen Gebäuden (Gebäude bis Baujahr 1945, insbesondere Hofanlagen mit ihren Einzelgebäuden, ländliche Wohnhäuser und Neubauernhäuser). Bei besonders ortsbildprägenden Grundstücken ist auch Förderung einer regionaltypischen Hofbefestigungen und Umzäunungen möglich.

Die Informationsveranstaltungen zu dem zugrundeliegenden Gemeindlichen Entwicklungskonzept (GEK), den geplanten kommunalen Maßnahmen und den Möglichkeiten einer Förderung von privaten Maßnahmen findet am 12.11.2024 um 18 Uhr in Frankenhain statt.

Grundsätzlich setzt die Beantragung von Fördermitteln eine Beratung durch das von der Landgemeinde Geratal beauftragte KGS Planungsbüro HELK GmbH voraus. Das Büro berät und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Die Kosten hierfür werden von der Kommune übernommen. Um eine Beratung in Anspruch nehmen zu können, melden Sie sich bitte bei:

KGS Planungsbüro Helk GmbH

Katharina Rimek

Kupferstraße 1

99441 Mellingen

Tel.: 036453 865 - 14

E-Mail: rimek@helk.de