Die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Geratal weist die Bürgerinnen und Bürger auf die Änderung des Paßgesetzes (PaßG) vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 271 v. 12.10.2023), zum 01. Januar 2024 hin.
Folgende wesentliche Änderungen sind zu beachten:
Wegfall des Kinderreisepasses
Der Kinderreisepass wird zum 01. Januar 2024 abgeschafft. Die Ausstellung von Aufklebern zur Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist ab dem 01. Januar 2024 unzulässig.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Gebührenänderung
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses steigt ab dem 01. Januar 2024 um 10,00 EUR auf 70,00 EUR.
Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten
Vorlage eines aktuellen biometrischen Passfotos (35 * 45 mm), nicht älter als ein Jahr verpflichtende Abgabe von Fingerabdrücken ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr
Aufnahme der Unterschrift ab vollendetes zehntes Lebensjahr
Gültigkeitsdauer
Produktionsdauer
Gebühren
vorläufige Dokumente
Die Gebühr ist jeweils bei Antragstellung fällig.
Bei Ausstellung von Personaldokumenten für Minderjährige muss spätestens bei Aushändigung des Dokumentes von jedem der Sorgeberechtigtem eine entsprechende Zustimmungserklärung vorliegen (persönlich oder schriftlich), bei alleinigem Sorgerecht das entsprechende Schreiben des Jugendamtes.
Die jeweiligen Einreisebestimmungen der Urlaubsländer können über das Auswärtige Amt eingesehen werden, hierüber kann der Bürgerservice keine verbindlichen Auskünfte erteilen.
Gimm
Amtsleiter Ordnungsverwaltung