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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Meldestelle

Die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Geratal weist die Bürgerinnen und Bürger auf die Änderung des Paßgesetzes (PaßG) vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 271 v. 12.10.2023), zum 01. Januar 2024 hin.

Folgende wesentliche Änderungen sind zu beachten:

Wegfall des Kinderreisepasses

Der Kinderreisepass wird zum 01. Januar 2024 abgeschafft. Die Ausstellung von Aufklebern zur Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist ab dem 01. Januar 2024 unzulässig.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Gebührenänderung

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses steigt ab dem 01. Januar 2024 um 10,00 EUR auf 70,00 EUR.

Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten

Vorlage eines aktuellen biometrischen Passfotos (35 * 45 mm), nicht älter als ein Jahr verpflichtende Abgabe von Fingerabdrücken ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr

Aufnahme der Unterschrift ab vollendetes zehntes Lebensjahr

Gültigkeitsdauer

  • 10 Jahre
  • 6 Jahre bei Personen unter 24

Produktionsdauer

  • Reisepass ca. vier bis fünf Wochen
  • Personalausweis ca. zwei bis drei Wochen

Gebühren

  • Personalausweisweis 37,00 EUR, unter 24 Jahren 22,80 EUR
  • Reisepass 60,00 EUR (ab 2024: 70,00 EUR), unter 24 Jahren 37,50 EUR

vorläufige Dokumente

  • Dringlichkeit muss nachgewiesen werden
  • Ausstellung i. d. R. zum nächsten Sprechtag
  • Gültigkeit vorläufiger Personalausweis bis zu drei Monate, vorläufiger Reisepass bis zu einem Jahr
  • Gebühr vorläufiger Reisepass 26,00 EUR, vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR

Die Gebühr ist jeweils bei Antragstellung fällig.

Bei Ausstellung von Personaldokumenten für Minderjährige muss spätestens bei Aushändigung des Dokumentes von jedem der Sorgeberechtigtem eine entsprechende Zustimmungserklärung vorliegen (persönlich oder schriftlich), bei alleinigem Sorgerecht das entsprechende Schreiben des Jugendamtes.

Die jeweiligen Einreisebestimmungen der Urlaubsländer können über das Auswärtige Amt eingesehen werden, hierüber kann der Bürgerservice keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Gimm

Amtsleiter Ordnungsverwaltung