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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Ordnungsverwaltung der Gemeinde Geratal zur Möglichkeit der Passbilderstellung ab 01. Januar 2024

In Vorbereitung der Änderung des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) vom 18.06.2009, zuletzt geändert am 08.Oktober 2023, bietet der Bürgerservice der Gemeindeverwaltung Geratal den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 01.Januar 2024 die Möglichkeit, Passfotos für die Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass, vorläufige Dokumente) direkt vorOrt fertigen zu lassen. Diese werden anschließend in das jeweilige Personaldokument übertragen.

Ab dem 01. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für die Ausstellung von Personaldokumenten nur noch durch die Personalausweisbehörde elektronisch erstellt oder durch gesicherte Übertragung durch einen Dienstleister übermittelt werden. Somit entfällt zu diesem Zeitpunkt das klassische Vorlegen des Passfotos durch den Antragsteller.

Die Gemeindeverwaltung Geratal setzt bereits jetzt die kommenden Regelungen um. Dies bietet den Vorteil, dass sich vor allem ältere Bürgerinnen und Bürgern den zusätzlichen Weg zum Fotografen ersparen können.

Für die Erstellung des Lichtbildes im Bürgerservice wird eine Gebühr von 8,00 EUR erhoben.

Folgende Gebühren gelten für die Ausstellung von Personaldokumenten:

Dokumentenart

Gebühr in EUR

Gültigkeit

Personalausweis

37,00

10 Jahre

Antragsteller unter 24 Jahre

22,80

6 Jahre

Reisepass

70,00

10 Jahre

Antragsteller unter 24 Jahre

37,50

6 Jahre

Reisepass per Express

Zuschlag 32,00

Reisepass 48 Seiten

Zuschlag 22,00

Vorläufiger Personalausweis

10,00

bis zu 3 Monate

Vorläufiger Reisepass

26,00

bis zu 1 Jahr

Gimm Amtsleiter

Ordnungsverwaltung