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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Gefasste Beschlüsse der 22. Versammlung des Gemeinderates der Gemeinde Geratal vom 10.08.2023

Öffentlicher Teil:

472-10/08/23 vom 10.08.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt:

Herr Axel Riebel wird mit sofortiger Wirkung, anstelle von Herrn Jens Schröder, als Mitglied in den Ausschuss für Bau, Vergabe und Infrastruktur der Gemeinde Geratal bestellt.

473-10/08/23 vom 10.08.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die Ausführungsplanung vom Juli 2023, erstellt durch das Ingenieurbüro pbs Planungsbüro Schumacher aus Arnstadt und vergibt den Auftrag „Ersatzneubau Brücke über Wolfsbach am ehem. Schwimmbad in Gräfenroda“ vorbehaltlich der Entscheidung über den Einspruch der Fa. SST GmbH & Co. KG an:

Hobohm & Grünewald GmbH, 99867 Gotha

zum Preis von 190.653,28 EUR (brutto inkl. 2% Preisnachlass). Es war das wirtschaftlichste Angebot.

474-10/08/23 vom 10.08.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die Ausführungsplanung vom Juli 2023, erstellt durch das Ingenieurbüro pbs Planungsbüro Schumacher aus Arnstadt und vergibt den Auftrag für die Erneuerung und den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Arlesberg in der Elgersburger Straße (beidseitig), vorbehaltlich der Einspruchsfrist an die Firma:

M & H Bau GmbH Killenberg, Arnstadt

zum Preis von 212.233,39 EUR (brutto). Es war das wirtschaftlichste Angebot.

475-10/08/23 vom 10.08.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal vergibt den Auftrag „Ausstattung Bürgerhaus Dt. Hof in Gräfenroda, Neubau Vereinsheim in Geraberg, Sanierung Vereinsheim in Geraberg“ vorbehaltlich der Einspruchsfrist an:

BOCK Handelsunternehmen GmbH

zum Preis von 211.998,15 EUR (brutto). Es war das wirtschaftlichste Angebot.

Nicht öffentlicher Teil:

476-10/08/23 vom 10.08.2023

Kooperationsvertrag

Dominik Straube

Bürgermeister

Gefasste Beschlüsse der 23. Versammlung des Gemeinderates der Gemeinde Geratal vom 10.08.2023

Öffentlicher Teil:

477-28/09/23 vom 28.09.2023

Die Niederschrift der 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Geratal vom 06.06.2023 ( öffentlicher Teil) wird genehmigt.

478-28/09/23 vom 28.09.2023

Die Niederschrift der 22. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Geratal vom 10.08.2023 ( öffentlicher Teil) wird genehmigt.

479-28/09/23 vom 28.09.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt:

Der Kindergarten Gossel wird rückwirkend gemäß der am 11.07.2023 durch die Fachaufsicht des TMBJS erteilten Betriebserlaubnis ab dem 01.08.2023 als eigenständige Kindertageseinrichtung mit einer Gesamtkapazität von bis zu 30 Plätzen unter der Kita-Nummer 2665 betrieben.

480-28/09/23 vom 28.09.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Geratal vom 12.11.2020 (Kita-Benutzungssatzung, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2022).

481-28/09/23 vom 28.09.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die Entgeltordnung für das Deutsche Thermometermuseum Geraberg ab 01.01.2024.

482-28/09/23 vom 28.09.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Geratal für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen.

483-28/09/23 vom 28.09.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die Pachtpreise für bebaute und unbebaute Grundstücke im Gemeindegebiet der Gemeinde Geratal laut Anlage. Die Pachtpreise treten zum 01.01.2025 in Kraft.

Anlage

zur Anpassung der Pachtpreise des gemeindlichen Grundvermögens ab dem 01.01.2025

(ausgenommen von dieser Anlage sind landwirtschaftliche Flächen und Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz)

Der Pachtzins berechnet sich aus der Multiplikation der Pachtfläche, dem aktuellen Bodenrichtwert und dem Liegenschaftszinssatz von 3 %.

Sind bei einem Grundstück verschiedene Bodenrichtwerte festgelegt, so wird für jede Teilfläche der jeweils geltende Bodenrichtwert zugrunde gelegt.

Abweichend davon wird bei Grundstücken, die eine wirtschaftliche Einheit darstellen (z.B. Wohnhaus mit angrenzendem Hausgarten) bei verschiedenen Bodenrichtwerten für das gesamte Grundstück der Bodenrichtwert herangezogen, der für die Nutzung des Grundstücks (in diesem Fall zu Wohnzwecken) ausgewiesen ist.

Der Maßstab zum Pachtgrundstück bezieht sich auf das rechtliche Grundstück und den einheitlichen Grundstückswert.

Garagenanlagen werden ab dem 01.01.2025 über Vermietung geregelt.

Der Mindestpachtzins pro Pachtvertrag beträgt 50,00 € / pro Jahr.

Bei gewerblicher Nutzung wird der ermittelte Pachtzins mit dem Faktor 3,0 multipliziert.

484-28/09/23 vom 28.09.2023

Der Auftrag zur Bauausführung wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma SST GMBH & Co.KG, Hauptstraße 22 in 98547 Schwarza

zum Angebotspreis von:

604.787,55 EUR

vergeben.

Nicht öffentlicher Teil:

485-28/09/23 vom 28.09.2023

Die Niederschrift der 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Geratal vom 06.06.2023 (nicht öffentlicher Teil) wird genehmigt.

486-28/09/23 vom 28.09.2023

Die Niederschrift der 22. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Geratal vom 10.08.2023 (nicht öffentlicher Teil) wird genehmigt.

487-28/09/23 vom 28.09.2023

Grundstückserwerb

Dominik Straube

Bürgermeister