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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Fundsachen

Die Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Geratal, Sachgebiet Fundbüro, macht bekannt:

Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai 1999 (in der derzeit gültigen Fassung) sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2 und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts.

Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert, bis zum 29. Mai 2025 ihre Rechte anzumelden.

Die Bilder zu den Fundgegenständen können auf der Homepage der Gemeinde Geratal besichtigt werden.

Ordnungsverwaltung

Gemeinde Geratal