Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai 1999 (in der derzeit gültigen Fassung) sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2 und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts.
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert, bis zum 12. Juni 2026 ihre Rechte anzumelden.
| Fundgegenstand | Funddatum | Fundort - Geratal Ortschaft |
| Kinderjacke blau | 06.11.2025 | OT Gossel, Spielplatz neben der Feuerwehr |
| Handy | 19.11.2025 | OT Geschwenda, Kickelhähnchen |
Die Bilder zu den Fundgegenständen können auf der Homepage der Gemeinde Geratal besichtigt werden.
Ordnungsverwaltung
Gemeinde Geratal