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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Ordnungsverwaltung der Gemeinde Geratal zur Änderung des Personalausweis- und Passgesetzes zum 1. Mai 2025

In Vorbereitung der Änderung des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) sowie des Passgesetzes (PassG) bietet der Bürgerservice der Gemeindeverwaltung Geratal den Bürgerinnen und Bürgern seit Januar 2024 die Möglichkeit an, Passfotos für die Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass, vorläufige Dokumente) direkt vor-Ort fertigen zu lassen. Diese werden anschließend in das jeweilige Personaldokument übertragen.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für die Ausstellung von Personaldokumenten nur noch durch die Personalausweisbehörde elektronisch erstellt oder durch gesicherte Übertragung durch einen Dienstleister übermittelt werden.

Somit entfällt zu diesem Zeitpunkt das klassische Vorlegen des Passfotos durch den Antragsteller.

Für die Erstellung des Lichtbildes im Bürgerservice wird eine Gebühr von 8,00 EUR erhoben.

Folgende Gebühren gelten für die Ausstellung von Personaldokumenten:

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der künftig geltenden Rechtslage.

Gimm

Amtsleiter Ordnungsverwaltung