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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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3. Änderungssatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Geratal

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Gemeinderat in der Sitzung am 04.12.2025 die folgende 3. Änderungssatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Geratal vom 11.01.2022 (Marktsatzung in der Fassung der 2. Änderungsatzung vom 15. Februar 2024) beschlossen:

Artikel 1

Die Marktsatzung der Gemeinde Geratal vom 11. Januar 2022 (Amtsblatt Nr. 1/2022 der Gemeinde Geratal vom 21.01.2022; S. 2ff.) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 15. Februar 2024 wird wie folgt geändert:

§1

Marktbereich

(2)

Wochenmärkte werden durchgeführt:

a)

in der Ortschaft Frankenhain am Lütsche Stausee auf gemeindlichen Verkehrs- und Pachtflächen (Lageplan: Anlage 2) und im innerörtlichen Bereich auf dem Vorplatz Mühlsteinstraße 7

(Lageplan: Anlage 7)

§ 2

Markttage und Verkaufszeiten

(1)

Die Wochenmärkte finden statt:

a)

in der Ortschaft Frankenhain, am Lütsche Stausee Samstag, Sonn- und Feiertag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr und auf dem Vorplatz Mühlsteinstraße 7 an den Wochentagen in der Zeit von 09:00 - 15:00 Uhr,

Artikel 2

Der Bürgermeister der Gemeinde Geratal wird ermächtigt, den Wortlaut der Marktsatzung der Gemeinde Geratal in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung im Amtsblatt der Gemeinde Geratal bekannt zu machen.

Artikel 3

Die 3. Änderungssatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Geratal vom 11.01.2022 tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Geratal, den 5. Februar 2026

Dominik Straube  —  - Siegel -

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Mit Beschlussfassung vom 04.12.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geratal die 3. Änderungssatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Geratal beschlossen.

2.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 13.01.2026, Az.: 092.692 57 die 3. Änderungssatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Geratal gewürdigt. Gründe zu einer Beanstandung liegen nicht vor.

Hinweise:

1.

Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Geratal, An der Glashütte 3, 99330 Geratal OT Gräfenroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.

2.

Gemäß § 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.gemeinde-geratal.de eingestellt.

Geratal, den 05.02.2026

Dominik Straube

Bürgermeister