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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 3/2026
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Hinweis zur Räum- und Streupflicht

Aus aktuellem Anlass möchte Sie auf der Grundlage der geltenden Straßenreinigungssatzungen auf die Räum- und Streupflicht der Eigentümer der Grundstücke, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030ff. BGB und Wohnungsberechtigten nach § 1093 BGB hinweisen.

Sie sind dazu verpflichtet, Gehwege und Zugänge zu Überwegen von Ihren Grundstücken in ausreichender Breite von Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

Weiterhin ist Folgendes zu beachten:

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Sollten Sie der Räum- und Streupflicht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachkommen können, ist hierfür ein Dienstleistungsunternehmen damit zu beauftragen.

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Der geräumte Schnee ist grundsätzlich auf das eigene Grundstück, nicht in den öffentlichen Verkehrsraum, zu verbringen.

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Fahrzeuge sind so abzustellen, dass Sie den Straßenwinterdienst nicht behindern. Bitte stellen Sie - wenn möglich - Ihr Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück ab. Dies betrifft vor allem enge Straßen und Gassen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Innenteil.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!

Ihr Bürgermeister

Dominik Straube