Auf Grund des § 55 und § 57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) erlässt die Gemeinde Geratal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 16.401.400,00 € | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.145.800,00 € | |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 900.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
entfällt
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.200.000,00 € festgesetzt.
§ 6
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 300 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
Geratal, den 20. Februar 2023
Dominik Straube
Bürgermeister — - Siegel -
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Mit Beschlussfassung vom 12.01.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geratal die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2023 beschlossen. |
| 2. | Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 09.02.2023, Az.: 092.51.57 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. |
| Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 900.000 € wird genehmigt. | |
| Der Bescheid ergeht kostenfrei. | |
| Die Haushaltssatzung wurde in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen vorgelegt, im Verwaltungshaushalt mit 16.401.400 € und im Vermögenshaushalt mit 9.145.800 €. |
Hinweis:
| 1. | Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 27.02.2023 - 13.03.2023 während der Sprechzeiten der Gemeinde Geratal im Zimmer der Finanzverwaltung (Erdgeschoss), An der Glashütte 3, 99330 Geratal, zu Jedermann Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO am gleichen Ort und zur gleichen Zeit zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. |
| 2. | Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.gemeinde-geratal.de eingestellt. |
Geratal, den 20. Februar 2023
Dominik Straube
Bürgermeister