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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Thüringer Landesamt  — Saalfeld, 05.02.2024

für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

Unser Zeichen 56065023

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.

Folgendes Flurstück ist von der Fortführung betroffen:

Gemarkung:

Geschwenda

Flur:

1

Flurstück:

253/84

Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom

04.03.2024 bis 03.04.2024

in der Zeit von

Mo bis Fr

08:00 - 12:00 Uhr

Mo bis Do

13:00 - 15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

in den Räumen des

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinfärmationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

schriftlich od r zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Im Auftrag

Maren Kruschwitz

Referatsbereichsleiterin

Datenführung