Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), hat der Gemeinderat in der Sitzung am 07. Dezember 2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Geratal vom 11.01.2022 (Marktsatzung in der Fassung der 1. Änderungsatzung vom 06. Juli 2023) beschlossen:
Artikel 1
Die Marktsatzung der Gemeinde Geratal vom 11. Januar 2022 (Amtsblatt Nr. 1/2022 der Gemeinde Geratal vom 21.01.2022; S. 2ff.) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 06. Juli 2023 wird wie folgt geändert:
§1
Marktbereich
| (2) | Wochenmärkte werden durchgeführt: | |
| c) | In der Ortschaft Geschwenda, auf dem Parkplatz (Parkplatz 24-h Laden) in der Gothaer Straße 13 (Lageplan: Anlage 4) und auf dem Parkplatz (Schenksplatz) in der Gothaer Straße 2 (Lageplan: Anlage 6) |
§ 2
Markttage und Verkaufszeiten
| (1) | Die Wochenmärkte finden statt: | |
| c) | in der Ortschaft Geschwenda, auf dem Parkplatz (Schenksplatz) Gothaer Straße 2 in geraden Kalenderwochen am Mittwoch in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr der Parkplatz (24-h Laden) kann als Ausweichstandort für den Wochenmarkt oder andere Märkte genutzt werden |
Artikel 2
Der Bürgermeister der Gemeinde Geratal wird ermächtigt, den Wortlaut der Marktsatzung der Gemeinde Geratal in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung im Amtsblatt der Gemeinde Geratal bekannt zu machen.
Artikel 3
Die 2. Änderungssatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Geratal vom 11.01.2022 tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Geratal, den 15. Februar 2024
Dominik Straube — - Siegel -
Bürgermeister
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Mit Beschlussfassung vom 07.12.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geratal die 2. Änderungssatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Geratal beschlossen. |
| 2. | Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 10.01.2024, Az.: 092.692 57 die 2. Änderungssatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Geratal gewürdigt. Gründe zu einer Beanstandung liegen nicht vor. |
Hinweise:
| 1. | Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Geratal, An der Glashütte 3, 99330 Geratal OT Gräfenroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO. |
| 2. | Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.gemeinde-geratal.de eingestellt. |
Geratal, den 15.02.2024
Dominik Straube
Bürgermeister