In Thüringen findet im Jahr 2023 die Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen/Schöffen statt, die in den Jahren 2024 bis 2028 an der Rechtsprechung teilhaben werden. Die Auswahl unterliegt strengen Richtlinien und Gesetzlichkeiten, die unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 10. Oktober 2022 festgeschrieben sind.
Die Gemeinden stellen in jedem Wahljahr für die Schöffinnen/Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf (§ 36 Abs. 1 und § 77 Abs. 1 GVG).
Das Amt der Schöffinnen/Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG). Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen; Selbstbenennungen sind zulässig.
Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, Interessenten bis zum 28. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Geratal, An der Glashütte 3, 99330 Geratal zu benennen. Formblätter zur Interessenbekundung als Schöffin/Schöffe erhalten Sie ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung Geratal.
Für weitere Fragen zur Wahl der Schöffinnen/Schöffen steht Ihnen die Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Geratal unter den Telefonnummern 036205/93314 oder 036205/93316 während der Dienstzeiten zur Verfügung.
Gimm
Amtsleiter Ordnungsverwaltung