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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die erste Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Geratal

Die erste Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Geratal gemäß § 17 Abs. 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz findet am

Dienstag, den 21. März 2023, um 19.30 Uhr

im Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung Geratal,

An der Glashütte 3, 99330 Geratal

statt.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Verpflichtung der Beisitzer durch den Wahlleiter

3.

Vorstellung der eingereichten Wahlvorschläge und

Anhörung der Beauftragten

4.

Beschlussfassung über die Zulassung der

eingereichten Wahlvorschläge

5.

Verschiedenes

Die Termine für die Sitzungen des Wahlausschusses sind gesetzlich vorgegeben. Gemäß § 17 Abs. 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz tritt der Wahlausschuss am 33. Tag vor der Wahl zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind.

Die Sitzung ist öffentlich, der Zutritt ist für jedermann frei.

Geratal, den 28.02.2023

David Gimm

Wahlleiter