Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie" Mittelthüringen
Die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen legt gemäß § 13 Abs. 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) i. V. m. § 5 Abs. 1 ThürLPIG für die Planungsregion Mittelthüringen die räumliche und strukturelle Entwicklung fest. Die Planungsregion Mittelthüringen umfasst gemäß § 13 Abs. 2 ThürLPIG i. V. m. der „Thüringer Verordnung über die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen im Land Thüringen" die Landkreise Ilm-Kreis, Gotha, Sömmerda und Weimarer Land sowie die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar.
Am 12.12.2023 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen den Beschluss über die Veröffentlichung des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplanes „Windenergie" sowie die Durchführung der Beteiligung gefasst (Beschluss Nr. PLV 39/08/23). Der Planentwurf sieht zeichnerische und textliche Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung vor, insbesondere Vorranggebiete „Windenergie" und Vorranggebiete „Windenergie für Gewerbe/Industrie". Ergänzend werden textliche Festlegungen zu zugehörigen Nutzungen (insbesondere zur Speicherung der erzeugten Energie) sowie zu einer Solarenergienutzung als untergeordneter Nebennutzung vorgesehen. Der Umfang der vorgesehenen Vorranggebiete „Windenergie" richtet sich nach dem im Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen im Ziel 5.2.7 Z vorgesehenen Teilflächenzwischenziel für Mittelthüringen.
Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) i. V. m. § 3 ThürLPIG vom 11. Dezember 2012 (GVBI. S. 450), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2022 (GVBI. S. 473) werden die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie" sowie zur dazugehörigen Planbegründung und zum Umweltbericht. Ort und Dauer der Veröffentlichung des Entwurfs werden hiermit gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 ROG, i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPIG öffentlich bekannt gemacht.
Die Veröffentlichung des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie" Mittelthüringen einschließlich der Anlagen, der Begründung, des Umweltberichts und weiterer zweckdienlicher Unterlagen erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürLPIG für die Dauer von zwei Monaten auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen als der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle. Zudem werden die o. g. Unterlagen bei der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen und zusätzlich über andere leicht zu erreichende, auch analoge Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt (siehe unten).
Der Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie" umfasst folgende Unterlagen:
| - | Textteil inklusive Begründung, |
| - | Karten der Vorranggebiete „Windenergie" und der Vorranggebiete „Windenärgie für Gewerbe/Industrie" im Maßstab 1 : 50.000 (Festlegungskarten), |
| - | Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung, |
| - | Kriterienkatalog als Anlage 1, |
| - | Karten der Tabuzonen („Siedlung und Mensch", „Natur- und Landschaftsschutz", „Verkehr und technische Infrastruktur", „Sonstige Schutzgebiete / Belange, Hangneigung") als Anlagen 2.1 bis 2.4, |
| - | Gesamtkarte der Tabuzonen als Anlage 2.5, |
| - | Gebietskulisse der Prüfflächen und Vorranggebiete „Windenergie" sowie Vorranggebiete „Windenergie für Gewerbe/Industrie" als Anlage 3, |
| - | Prüfbögen für die einzelnen Prüfflächen als Anlage 4. |
Nach Einschätzung der planaufstellenden Stelle werden zusätzlich folgende zweckdienliche Unterlagen gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 ROG und § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürLPIG veröffentlicht:
| - | Meta-Unterlage mit Übersichten über den Zugang zu weiterführenden Informationen |
| - | Herleitung der Mindestgröße der Vorranggebiete Windenergie |
| - | Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.): Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen" (2021) |
| - | Auflistung der Kur- und Erholungsorte zum 31.01.2022 |
| - | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz: Herleitung der Dichtezentren für kollisionsgefährdete Vogelarten in Thüringen (2023) |
| - | Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Vogelzugkarte Thüringen - Projektdokumentation (2009) |
| - | Roth, M. & Fischer, C.: Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten als Basis für die Bemessung der Höhe von Ersatzgeldzahlungen in Thüringen. Erläuterungsbericht zu dem Projekt im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2018) |
| - | Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie: Kulturdenkmale mit erhöhter Raumwirkung in Mittelthüringen 2015 |
| - | Karten zum räumlichen Umgriff von Kriterien der Einzelfallprüfung: |
| - | Karte 1 „Biotopverbund" |
| - | Karte 2 „Vögel und Fledermäuse" |
| - | Karte 3 „Schutzgebietsplanungen, Flugsicherung und Luftsport, Hochwasser" |
| - | Karte 4 „Verschiedenes" |
Die Unterlagen des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie" Mittelthüringen mit den zweckdienlichen Unterlagen werden
vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024
auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen veröffentlicht und stehen unter nachfolgender Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit:
https://regionalplanung.thueringen.de/mittelthueringen
Zudem liegen die o. g. Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums in analoger Form (Papierform) sowie über ein digitales Lesegerät bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zur Einsichtnahme durch jedermann in der nachfolgenden Stelle und während der nachfolgend angegebenen Öffnungszeiten aus:
Regionale Planungsstelle Mittelthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt,
Jorge-Semprún-Platz 4,
99423 Weimar,
Haus II (Anmeldung beim Pförtner)
| Montag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 0361/57 332-1600 wird gebeten.
Als zusätzliches Informationsangebot werden nach § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG und § 3 Abs. 2 Satz 2 ThürLPIG zudem andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten an folgenden Stellen während des Veröffentlichungszeitraums zur Verfügung stehen:
Landratsamt des Landkreises Gotha
- Unterlagen in analoger Form sowie über digitales Lesegerät -
Amt für Bauordnung und Bauleitplanung, Raum 2.5,
Emminghausstraße 8, 99867 Gotha
| Montag, Mittwoch und Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 -17.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr |
Einsichtnahme während der angegebenen Zeiten nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter 03621/214-122 oder über E-Mail an bauordnung@kreis-gth.de
Landratsamt des Ilm-Kreises
- Unterlagen in analoger Form sowie über digitales Lesegerät -
Kreisplanung, Raum 110,
Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt
| Dienstag: | 08.30 -11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 -11.30 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr |
Einsichtnahme während der angegebenen Zeiten nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter 03628/738230 oder über E-Mail an t.scheller@ilm-kreis.de.
Landratsamt des Landkreises Sömmerda
- Unterlagen in analoger Form sowie über digitales Lesegerät -
Amt für Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalschutz, Raum 2.50,
Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda
| Montag: | 08.00 -11.30 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 -11.30 Uhr, 14.00 -18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Freitag: | 08.00 -11.30 Uhr |
Einsichtnahme während der angegebenen Zeiten nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter 03634/354-688 oder über E-Mail an werner.schumann@lra-soemmerda.de.
Landratsamt des Landkreises Weimarer Land
- Unterlagen in analoger Form -
Bauamt, Bauteil A, 3. Etage, Zimmer 312
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
| Montag: | 10.00 - 12.00 Uhr, 13.30 -15.30 Uhr |
| Dienstag: | 10.00 - 12.00 Uhr, 13.30 -15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 10.00 - 12.00 Uhr, 13.30 -18.00 Uhr |
Einsichtnahme während der angegebenen Zeiten nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter 03644/540-650 oder über E-Mail an post.bauamt@weimarerland.de
sowie in der
Stadtverwaltung Erfurt
- Unterlagen in analoger Form -
Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt,
3. Obergeschoss
Warsbergstraße 3 - Zwischenbau, 99092 Erfurt
| Montag, Mittwoch und Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 -18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 -12.00 Uhr, 13.00 -16.00 Uhr |
Einsichtnahme während der angegebenen Zeiten; eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 0361/655-3914 oder über E-Mail an bauinfo@erfurt.de wird empfohlen.
Stellungnahmen zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie" Mittelthüringen einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht können vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024 eingereicht werden und sollen gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 ROG elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
teilplan.wind@tivwa.thueringen.de
Stellungnahmen, die an diese E-Mail-Adresse übermittelt werden, erhalten eine Eingangsbestätigung.
Darüber hinaus können Stellungnahmen persönlich oder postalisch abgegeben oder mündlich zur Niederschrift beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 300, Regionale Planungsstelle Mittelthüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, vorgebracht werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 ThürLPIG i. V. m. § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPIG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den 2. Sachlichen Teilplan „Windenergie" Mittelthüringen unberücksichtigt bleiben können, sofern die für die Aufstellung des Regionalplanes zuständige Stelle ihren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Regionalplanes nicht von Bedeutung ist. Femer wird gemäß § 9 Abs. 2 S. 4 ROG darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der o. g. Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Weimar, 08.02.2024
Henning
Präsident der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen