Mit Rundschreiben des Bundesministeriums für Inneres vom 30.01.2026 wurden die Gemeinden darüber informiert, dass zum 30.01.2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) durch den Bundesrat zugestimmt wurde.
Die wesentlichen Änderungen der Verordnung beinhalten eine Gebührenerhöhung für die Ausstellung eines Personalausweises ab 07.02.2026.
Die Gebührenerhöhung betrifft folgende Bereiche:
Personalausweis unter 24 Jahren wurde von 22,80 Euro auf 27,60 Euro und
Personalausweis ab 24 Jahren von 37,00 Euro auf 46,00 erhöht.
Grund für die Preissteigerungen sind vor allem die steigenden Herstellungskosten.
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