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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Geordnete Entsorgung der Grundstückskläranlagen im Verbandsgebiet des WAwZV „Obere Gera“

Amtliche Bekanntmachung

Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen wird durchgeführt in der:

Stadt Suhl OT Gehlberg

vom 27.03.2023 bis 31.03.2023

Gemeinde Geratal OT Frankenhain

vom 03.04.2023 bis 06.04.2023

Gemeinde Geratal OT Gräfenroda

vom 11.04.2023 bis 29.04.2023

Gemeinde Geratal OT Liebenstein

vom 02.05.2023 bis 05.05.2023

Stadt Plaue

vom 08.05.2023 bis 02.06.2023

Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen geschieht im Anschluss- und Benutzungszwang. Die Mindestentsorgungsmenge beträgt 1 m³ Fäkalschlamm je Einwohnerwert und Jahr.

Es wird insbesondere nochmals darauf hingewiesen, dass Entsorgungsleistungen außerhalb der bekannt gemachten Entsorgungstermine als Sonderentsorgungen berechnet werden müssen.

Grundlage für die Entsorgung sind die §§ 5 und 14 Abs. 1, 2 u. 3 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung - EWS-) vom 17.02.2011 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 25.02.2011), geändert durch 1. Änderung Entwässerungssatzung - 1. ÄndS EWS - am 12.08.2013 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 23.08.2013) in Verbindung mit § 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ (GS-EWS) vom 27.05.2020 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 05.06.2020).

Zum Zwecke besonderer Terminabstimmung ist eine Rücksprache mit der Fa. Remondis GmbH Thüringen unter folgender Telefonnummer möglich: 03628/6134-17.

Für weitere Rückfragen steht die Geschäftsstelle des WAwZV „Obere Gera“ unter Tel.: 036205/933-55 zur Verfügung.

Dominik Straube

Verbandsvorsitzender