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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ordnungsverwaltung zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Wegfall des Widerspruchsrechts gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58c Abs. 2 des Soldatengesetzes (SG)

Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 01.01.2026 die Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) beschlossen.

Dadurch ergibt sich folgende Änderung des Bundesmeldegesetzes:

Das Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Meldedaten gegenüber dem Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 2 SG) entfällt. Bestehende Sperren in den Melderegistern sind zu löschen.

Die Verwendung der Daten galt lediglich zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Kalenderjahr volljährig werden.

Sämtliche weitere Sperren gegen die Übermittlung von Meldedaten nach Bundesmeldegesetz (öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften / Parteien und Wählergruppen / Alters- und Ehejubiläen gegenüber Mandatsträgern, Presse und Rundfunk / Adressbuchverlage) behalten Ihre Gültigkeit bzw. können weiterhin ohne Angabe von Gründen durch Antrag in das Melderegister eingetragen werden. Die Widersprüche können persönlich, schriftlich oder per E-Mail beim Bürgerservice der Gemeindeverwaltung Geratal eingelegt werden.

Geratal, März 2026

Gimm

Amtsleiter Ordnungsverwaltung