Öffentlicher Teil:
506-21/03/24 vom 21.03.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Geratal für das Haushaltsjahr 2024 samt ihren Anlagen
507-21/03/24 vom 21.03.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt den Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm als Anlagen zum Haushaltsplan der Gemeinde Geratal für das Haushaltsjahr 2024.
508-21/03/24 vom 21.03.2024
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal spricht sich gegen die Ausweisung der geplanten Vorrang- und Prüfgebiete für Windenergie auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Geratal aus dem Entwurf für den 2. Sachlichen Teilplan „Windenergie“ in Mittelthüringen aus und lehnt diese ab. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Geratal, eine Stellungnahme gegen die Ausweisung der geplanten Vorrang- und Prüfgebiete für Windenergie auf dem Gebiet der Gemeinde Geratal zu erarbeiten und diese bis zum 25.04.2024 beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft einzureichen. Bei der Erarbeitung der Stellungnahme sollen Erkenntnisse und fachlich fundierte Meinungen, welche sich aus der geplanten Informationsveranstaltung zum Thema Windenergie am 26.03.2024 ergeben, berücksichtigt werden. |
| 3. | Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Erarbeitung der Stellungnahme ein externes Fachunternehmen zu beauftragen, soweit dies fachlich bzw. aus zeitlichen Gründen erforderlich und sinnvoll ist. |
| 4. | Die Stellungnahme gemäß Nr. 2 ist vor der Einreichung beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit den Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen des Gemeinderates Geratal inhaltlich abzustimmen. |
| 5. | Der Bürgermeister der Gemeinde Geratal wird beauftragt, die Amtskollegen der angrenzenden, betreffenden Nachbargemeinden über den Inhalt dieses Beschlusses der Stellungnahme zu informieren. |
| 6. | Nach der Einreichung der Stellungnahme ist diese allen Mitgliedern des Gemeinderates der Gemeinde Geratal zur Kenntnis zu geben. |
509-21/03/24 vom 21.03.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt das vorliegende Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) für den Ortsteil Frankenhain in der Fassung vom Juli 2022, aktualisiert im März 2024.
Der Bürgermeister der Gemeinde Geratal wird beauftragt, dass GEK beim TLLLR in Meiningen einzureichen, welches Grundlage für die Anerkennung als Förderschwerpunkt Dorferneuerung ist.
510-21/03/24 vom 21.03.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beschließt, den Auftrag zur Herstellung und Lieferung eines TLF 3000, gemäß DIN14530 Teil 22 der Firma DESAUTEL SAS in Frankreich zu einem Nettopreis von 350.000,00 Euro zu vergeben. Die Mehrwertsteuer von 66.500,00 Euro wird direkt an das Finanzamt ausgewiesen. Der Auftrag umfasst die Lieferung des Fahrgestells, den Auf- und Ausbau des Fahrzeuges sowie die noch fehlende Beladung gemäß Leistungsverzeichnis. Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal beauftragt den Bürgermeister die zur Auftragsvergabe erforderlichen Verträge abzuschließen.
Nicht öffentlicher Teil:
511-21/03/24 vom 21.03.2024
Leitungsrecht
512-21/03/24 vom 21.03.2024
Wegerecht
513-21/03/24 vom 21.03.2024
Grundstücksveräußerung
514-21/03/24 vom 21.03.2024
Grundstückserwerb
515-21/03/24 vom 21.03.2024
Grundstückserwerb
516-21/03/24 vom 21.03.2024
Grundstückserwerb
517-21/03/24 vom 21.03.2024
Grundstücksveräußerung
518-21/03/24 vom 21.03.2024
Grundstücksveräußerung
519-21/03/24 vom 21.03.2024
Grundstückserwerb
Dominik Straube
Bürgermeister