In Vorbereitung der Änderung des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) sowie des Passgesetzes (PassG) bietet der Bürgerservice der Gemeindeverwaltung Geratal den Bürgerinnen und Bürgern seit Januar 2024 die Möglichkeit an, Passfotos für die Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass, vorläufige Dokumente) direkt vor-Ort fertigen zu lassen. Diese werden anschließend in das jeweilige Personaldokument übertragen.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für die Ausstellung von Personaldokumenten nur noch durch die Personalausweisbehörde elektronisch erstellt oder durch gesicherte Übertragung durch einen Dienstleister übermittelt werden.
Somit entfällt zu diesem Zeitpunkt das klassische Vorlegen des Passfotos durch den Antragsteller.
Für die Erstellung des Lichtbildes im Bürgerservice wird eine Gebühr von 8,00 EUR erhoben.
Folgende Gebühren gelten für die Ausstellung von Personaldokumenten:
| Dokumentenart | Gebühr in EUR | Gültigkeit |
| Personalausweis | 37,00 | 10 Jahre |
| Antragsteller unter 24 Jahre | 22,80 | 6 Jahre |
| Reisepass | 70,00 | 10 Jahre |
| Antragsteller unter 24 Jahre | 37,50 | 6 Jahre |
| Reisepass im Expressverfahren | Zuschlag 32,00 |
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| Reisepass mit 48 Seiten | Zuschlag 22,00 |
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| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | bis zu 3 Monate |
| Vorläufiger Reisepass | 26,00 | bis zu 1 Jahr |
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der künftig geltenden Rechtslage.
Gimm
Amtsleiter Ordnungsverwaltung