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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Aufruf an alle Hundebesitzer und Einwohner

In unserer Gemeinde Geratal häufen sich die Beschwerden und Anfragen der Bürger im Bürgerservice. Auch in den Ortschaftsräten und dem Gemeinderat kommen vermehrt Anfragen über Verschmutzungen durch Hunde“.

Für die Entsorgung der Hinterlassenschaften unserer Haustiere und vor allem der Hunde ist immer der Hundehalter oder momentaner Besitzer der Hunde verantwortlich.

Im Gemeindegebiet werden in unregelmäßigen Abständen und auf den „gängigen“ Hunderouten genügend Abfallbehälter und Tütenspender zur Verfügung gestellt. Sollte kein Müllbehälter in der Nähe zur Verfügung stehen, wird darum gebeten die Hinterlassenschaften im nächsten Abfallbehälter zu entsorgen.

Selbst die Entsorgung in die Behälter stellt manchen Hundebesitzer vor eine große Herausforderung, denn oftmals landen die Tüten im Wald, am Wegesrand oder neben den Abfallbehältern.

Die Finanzierung der Abfallbehälter, der Tüten und der Entsorgung erfolgt über die Einnahmen der Hundesteuer. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei Zahlung der Hundesteuer auf die Regeln der Entsorgung verzichtet werden kann.

Im § 10 Abs. 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung (Amtsblatt der Gemeinde Geratal vom 22.02.2019, S. 10 ff.) ist die Beseitigung der Hinterlassenschaften (Hundekot) geregelt.

Wer es unterlässt die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entsorgen bzw. zu beseitigen handelt ordnungswidrig. Eine Verfolgung und Ahndung kann durch die Gemeindeverwaltung mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden (§ 16 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung). Diese Ordnungswidrigkeit kann jederzeit in der Gemeindeverwaltung angezeigt werden.

An der Fotoaufnahme sehen Sie wie nachlässig einige Hundebesitzer mit den Hinterlassenschaften ihrer Hunde umgehen Ein Abfallbehälter steht hier nur 10 m entfernt.

Ihre Ordnungsverwaltung