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Amtsblatt der Gemeinde Geratal
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Geratal (Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 und § 57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Gemeinde Geratal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrg der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.100.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.900.000,00 € festgesetzt.

§ 6

entfällt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

b)

für die Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

Geratal, den 03.05.2024

Dominik Straube

Bürgermeister  —  - Siegel -

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Mit Beschlussfassung vom 21.03.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geratal die Haushaltssatzung mit Anlage für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

2.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 10.04.2024, Az.: 092.51.57 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Das Landratsamt des Ilm-Kreises erlässt folgenden Bescheid:

1.

Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 1.100.000 € wird genehmigt.

2.

Der Bescheid ergeht kostenfrei.

Hinweis:

1.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 06.05.2024 – 20.05.2024 während der Sprechzeiten der Gemeinde Geratal im Zimmer der Finanzverwaltung (Erdgeschoss), An der Glashütte 3, 99330 Geratal, zu Jedermann Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO am gleichen Ort und zur gleichen Zeit zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

2.

Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.gemeinde-geratal.de eingestellt.

Geratal, den 3. Mai 2024

Dominik Straube

Bürgermeister