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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 1/2023
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
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Information an Hundehalter

Sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter,

aus gegebenem Anlass und auf Grund wiederholt eingegangener Beschwerden und Hinweisen aus der Bevölkerung, weisen wir bereits wiederholt eindringlich auf die Einhaltung der Ordnungsbehördlichen Verordnung unserer Landgemeinde vom 31.01.2019, im Besonderen auf den darin verankerten § 12 Tierhaltung hin.

Hier ist u.a. geregelt, dass Tiere nur so gehalten werden dürfen, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird.

Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden!

Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet.

Verstöße gegen diese Regeln sind Ordnungswidrigkeiten nach § 19 (1) Nr. 12 - 14 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.

Gerade in der letzten Zeit sind mehrere Beschwerden wegen liegengelassenem Hundekot oder vollen Hundekottüten auf Geh-, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen eingegangen.

Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind.

Wir appellieren deshalb noch einmal eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter.

Hunde gehören an die Leine und der Hundekot in die mitzuführenden Hundekotbeutel, deren Entsorgung in den Hausmüll gehört!

Geldbußen möchte sicher keiner entrichten!

Toni Aust

Ordnungsamt