Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen Geburtstagsjubiläen unserer Seniorinnen und Senioren nur noch mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Personen im Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach veröffentlicht werden. Um zukünftig dennoch eine Nennung der Altersjubilare im Amtsblatt zu ermöglichen, bitten wir Sie hiermit, der Landgemeinde schriftlich mitzuteilen, dass Sie einer Veröffentlichung ihrer Altersjubiläen im Amtsblatt zustimmen.
Einen geeigneten Vordruck haben wir in diesem Amtsblatt abgedruckt, des Weiteren wird dieser auch in der Verwaltung für Sie bereitgestellt.
Liegt eine entsprechende Einwilligung vor, bestehen keine Bedenken, dass die Redaktion des Amtsblattes die entsprechenden Daten aus dem Einwohnermelderegister für die Veröffentlichung erhält. Das vorgenannte Verfahren ist selbstverständlich mit hohem Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung verbunden. Es stellt jedoch die einzig rechtssichere Möglichkeit dar, die Auflagen des Datenschutzes bei der Veröffentlichung von Geburtstagsdaten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Sabine Ruck
Einwohnermeldeamt