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Amtsblatt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Ausgabe 10/2023
Amtliche Mitteilungen aus der Stadtverwaltung
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Ablagerungen auf der "halbanonymen Grabstätte"

Wir weisen darauf hin, dass Bepflanzungen, Gebinde, Grablichter, Figuren und Steckvasen auf der Grabplatte oder unmittelbar daneben unzulässig sind!

Ausnahmen sind Grabgestecke ab Totensonntag.

Zum Gedenken an die Verstorbenen können Blumen nur an der dafür vorgesehenen Stelle (am Gedenkstein) abgelegt werden. Nach dem entsprechenden Verblühen der Pflanzen sind diese selbstständig zu entsorgen.

Ab sofort wird die Friedhofsverwaltung kontrollieren, ob auf den Rasenplatten Utensilien abgelegt oder daneben Steckvasen aufgestellt werden. Diese werden von der Friedhofsverwaltung entfernt.

Bei wiederholtem Verstoß gegen die Friedhofssatzung behalten wir uns vor, die Entsorgungskosten umzulegen!

Diese Bestimmung gilt ab sofort!

Großbreitenbach, den 17. Oktober 2023

Peter Grimm

Bürgermeister