Sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter,
aufgrund mehrfacher Beschwerden aus der Bevölkerung erinnern wir Sie wiederholt an die Pflichten gemäß § 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV):
| Das ist zu beachten: | |
| • | Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt umherlaufen. |
| • | Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen gilt Leinenpflicht - auch bei kleinen oder „lieben“ Hunden. |
| • | Kinderspielplätze, Brunnen und Planschbecken sind für Hunde tabu. |
| • | Hundekot muss sofort entfernt und im Hausmüll entsorgt werden - nicht in der Natur oder an Zäunen! |
Wichtiger Hinweis:
Keine Frage - ein Hund muss auch mal müssen. Jedoch liegen gelassener Hundekot oder entsorgte Beutel an falscher Stelle sind gesundheitsschädlich, besonders für Kinder.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten
Sie können mit Verwarnungen und Bußgeldern geahndet werden - und Bußgelder möchte sicher keiner bezahlen.
Unser Appell:
Bitte handeln Sie verantwortungsvoll - zum Schutz der Umwelt und Ihrer Mitmenschen.
Vielen Dank für die Beachtung und für Ihr Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung Großbreitenbach